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Nach fehlerhaften Abrechnungen: Stadtenergie-Kund*innen erhalten Erstattungen

Nachdem im Frühjahr 2024 Fehler in Strom- und Gasabrechnungen aufgefallen waren, erhalten die betroffenen Kund*innen der DEW21-Tochter stadtenergie ab dem 21. Oktober 2024 ihre Rückzahlungen.

Die umfangreichen Überprüfungen aller Strom- und Gasabrechnungen der 124.750 aktiven und ehemaligen Kund*innen der stadtenergie sind abgeschlossen. Ab dem 21. Oktober erhalten die Kund*innen, die von den Abrechnungsfehlern betroffen sind, nun eine Rückzahlung und ein Schreiben mit der korrigierten Abrechnung und ggf. Abschlagsanpassungen. Tätig werden müssen Betroffene dafür nicht.

Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) informierte im Frühjahr 2024 darüber, dass bei ihrem Tochterunternehmen, der stadtenergie GmbH (stadtenergie), Unregelmäßigkeiten bei Kund*innenabrechnungen in den Jahren 2022 und 2023 entdeckt worden waren. Ab diesem Zeitpunkt stand eine rückhaltlose Aufarbeitung und vollständige Korrektur der fehlerhaften Abrechnungen im Fokus. Zusammen mit externen Daten-, IT- und Rechtsexperten sowie Wirtschaftsprüfern erfolgte in den letzten Monaten eine Überprüfung aller Strom- und Gasabrechnungen der 124.750 aktiven und ehemaligen Kunde*innen der stadtenergie. Insgesamt wurden bei 71.505 Verträgen Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Rückzahlungen starten im Oktober

Die Überprüfung der Abrechnungen ist nun abgeschlossen. Die Rückzahlung an betroffene Kund*innen der stadtenergie wird ab der 43. Kalenderwoche (Montag, 21. Oktober 2024) beginnen. Diese Rückzahlungen belaufen sich auf insgesamt 24,6 Millionen Euro. Die betroffenen Kund*innen der stadtenergie müssen hierfür nicht aktiv werden. Erstattungen werden zeitnah überwiesen. Betroffene Kund*innen erhalten in den Tagen und Wochen ab dem 21. Oktober die korrigierten Abrechnungen sowie gegebenenfalls Informationen hinsichtlich einer Abschlagsanpassung.

Abrechnungsfehler auf mehren Ebenen

Bei der Überprüfung wurden Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen gleich auf mehreren Ebenen festgestellt, die vor dem Hintergrund eines extrem volatilen, also unbeständigen, Energiemarktes und zahlreicher regulatorischer Eingriffe aufgrund der Energiekrise stattfanden.

So wurden bei den Stromverträgen nicht weiter gegebene Umlageänderung sowie eine unzulässige Preisanpassung zulasten der Kund*innen ermittelt. Hierdurch ergab sich ein Kund*innennachteil von insgesamt 1,4 Millionen Euro, der jetzt gutgeschrieben und zurückgezahlt wird.

Bei den Gasverträgen wurden unzulässige Preisanpassungen festgestellt. Es handelt sich um ungerechtfertigte Preisanpassungen in fünf Schritten, insbesondere bei der Änderung von Netzentgelten, der Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung und der Weitergabe von Umlagen wie der letztlich wieder aufgehobenen Gasbeschaffungsumlage. Zudem wurde eine Preisanpassung zugunsten der Kund*innen wegen Umlageänderungen nicht durchgeführt. Insgesamt ergab sich hierdurch ein Kund*innennachteil in Höhe von 23,2 Millionen Euro, der jetzt ebenfalls gutgeschrieben und zurückgezahlt wird.

An der Aufarbeitung waren mehr als 20 interne und externen Expert*innen für Energiewirtschaft und Abrechnung, Datenanalyse und Programmierung, Wirtschaftsprüfung sowie Expert*innen aus dem Zivil-, Energie- und Arbeitsrecht während über 10.000 Arbeitsstunden im Einsatz. 1,6 Millionen Datensätze wurden untersucht, um mit rund 100 Millionen Rechenschritten die Abrechnungen zu überprüfen.

Martin Wyrembeck, Geschäftsführer der stadtenergie GmbH: „Unmittelbar nachdem wir intern auf die Unregelmäßigkeiten gestoßen waren, haben wir unter Zuhilfenahme externer Expert*innen mit der umfassenden Aufarbeitung bei der stadtenergie begonnen, um betroffene Kund*innen zu entschädigen und fehlerhafte Abrechnungen zu korrigieren. Dies hatte - neben der Zusammenarbeit mit den Behörden zur Aufklärung der Vorkommnisse - oberste Priorität für uns. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten für die Kunden der stadtenergie außerordentlich. Dem gesamten Team, das an der Aufarbeitung und Korrektur der Abrechnungen beteiligt war, möchte ich meinen besonderen Dank aussprechen.“

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