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Fußball-WM 2026

Stadt duldet Fernsehübertragungen in der Außengastronomie bis Mitternacht

Zur FIFA Fußball-WM 2026 vom 11. Juni bis 19. Juli will die Stadt Dortmund gemeinsames Fußballschauen in Biergärten und Außenbereichen der Gastronomie ermöglichen – trotz später Anstoßzeiten durch die Zeitverschiebung in Kanada, Mexiko und den USA.

Damit Fans gemeinsam die Spiele verfolgen können, duldet die Stadt Dortmund während des großen Sportturniers Live-Übertragungen auf Fernsehern in Biergärten und anderen Außenbereichen der Gastronomie bis maximal Mitternacht.

Rücksichtsnahme ist gefordert

Gleichzeitig appelliert die Stadt Dortmund an Gastronominnen und Gastronomen, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und Lärm möglichst gering zu halten. Dafür gelten folgende Regeln:

  • Übertragen werden dürfen ausschließlich Live-Spiele der Fußball-WM 2026.
  • Fernseher bzw. Beamer und Leinwände in üblicher Fernsehgröße sowie Lautsprecher sollen möglichst weit entfernt von Wohnhäusern aufgestellt werden. Größere Leinwände, mit denen ein größeres Publikum (über den gewöhnlichen Betrieb der Außengastronomie hinaus) angesprochen werden soll, müssen weiterhin vorher mit der Stadt Dortmund abgesprochen werden. Hierzu steht die untenstehende Kontaktmöglichkeit des Veranstaltungsmanagements zur Verfügung.
  • Die Lautstärke ist so niedrig wie möglich zu halten.
  • Nach 22 Uhr dürfen Übertragungen nur bis zum Ende des jeweiligen Spiels laufen. Nachberichte sind nicht erlaubt.
  • Spätestens um 24 Uhr müssen alle Übertragungen (auch Spielübertragungen) beendet sein.
  • Ein zusätzliches musikalisches Rahmenprogramm ist nicht gestattet.

Die Stadt Dortmund bittet alle Bürgerinnen und Bürger während der Weltmeisterschaft um gegenseitige Rücksichtnahme. Vorübergehender Lärm rund um die Spiele lässt sich dabei nicht immer vermeiden. Mit Verständnis auf beiden Seiten sollen gemeinsames Fußballschauen und ein gutes Miteinander möglich bleiben.

Sollte es dennoch zu berechtigten Beschwerden aus der Nachbarschaft kommen, wird die Stadt Dortmund im Einzelfall eingreifen. Weitere Übertragungen können dann auch untersagt werden, da kein Anspruch auf Public Viewing im Außenbereich besteht.

Für alle anderen Veranstaltungsformate ist weiterhin eine Einzelfallprüfung durch die Stadt Dortmund erforderlich.

Zum Thema

Fragen zum Lärmschutz beantwortet das Umweltamt der Stadt Dortmund per E-Mail an umweltamt.immissionsschutz@stadtdo.de .

Die geltenden Vorgaben für Veranstaltungen müssen weiterhin eingehalten werden. Informationen dazu gibt es hier: Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement . Das Veranstaltungsmanagement ist unter veranstaltungsanmeldung@stadtdo.de erreichbar.

Schlagwörter

Sicherheit & Ordnung Sport

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