Eigenständige Grundschule in Löttringhausen am Standort „Langeloh“ geplant
Im Sommer 2026 könnte Dortmund eine weitere Grundschule bekommen: Die Verwaltung empfiehlt, aus dem Teilstandort „Langeloh“ eine eigenständige Grundschule zu machen. Langeloh gehört seit dem Schuljahr 2012 zur Harkort-Grundschule.
Die Distanz zwischen beiden Schulstandorten ist groß: Rund dreieinhalb Kilometer liegen Langeloh (Löttringhauser Straße 237) und Harkort-Grundschule (Behringstraße 59) auseinander. In vielen Bereichen sind beide Standorte schon jetzt wie zwei Schulen ausgestattet: Es gibt verschiedene Träger des Offenen Ganztags, verschiedene Fördervereine, zwei Hausmeister und auch zwei Sekretärinnen – aber nur eine Schulleitung.
Das macht die Organisation schwierig. Deshalb soll nun der Teilstandort Langeloh wieder eigenständig werden mit eigener Schulleitung und eigenem Kollegium. Voraussetzung dafür ist die Mindestgröße von 50 Kindern im ersten Jahrgang. Diese Größe muss die neue Schule auch in den nächsten fünf Jahren erreichen, damit die Bezirksregierung Arnsberg die neue Schule genehmigt.
Aktuell besuchen 92 Schüler*innen im ersten Jahrgang die beiden Standorte. Am Hauptstandort an der Behringstraße werden derzeit 49 Kinder unterrichtet, der Nebenstandort an der Löttringhauser Straße hat 43 Schulkinder.
Gute Prognosen
Die Prognosen sehen aber gut aus: Zum neuen Schuljahr 2025/26 werden voraussichtlich 53 Kinder die erste Klasse in Löttringhausen besuchen. Damit erfüllt der jetzige Teilstandort bereits ein Jahr vor der geplanten Eigenständigkeit die erforderliche Mindestgröße. Auch in den kommenden Jahren rechnet die Schulverwaltung mit steigenden Zahlen.
Langeloh könnte auch vom großen Zulauf der Kirchhörder Grundschule und der Olpeketal-Grundschule profitieren. Beide Schulen im Süd-Osten Hombruchs müssen regelmäßig Schüler*innen aus Kapazitätsgründen ablehnen. Für sie wäre der in der Nähe gelegene Standort Langeloh eine gute Alternative.
Die Expert*innen aus dem Schulverwaltungsamt sind daher sicher, dass dort auch in den ersten fünf Jahren regelmäßig mindestens 50 Kinder eingeschult werden. Die Voraussetzungen für die Eigenständigkeit wären damit erfüllt und die neue Schule könnte zweizügig starten. Der Rat der Stadt Dortmund wird sich in seiner Sitzung am 3. Juli mit der Auflösung des Grundschulverbundes befassen.
Wie geht es dann weiter, wenn der Rat für den neuen Standort votiert hat? Im Anschluss folgt ein Bestimmungsverfahren: Mit Elternbeteiligung wird dann bestimmt, ob der neue Standort beispielsweise eine Bekenntnisschule oder eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll.
Schule für gemeinsames Lernen
Dem Bestimmungsverfahren folgt das Genehmigungsverfahren durch die obere Schulaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Arnsberg. Es muss rechtzeitig vor den Anmeldeterminen für das neue Schuljahr 2026/27 abgeschlossen sein. Die neue Schule soll offene Ganztagsgrundschule und eine Schule des gemeinsamen Lernens werden.