Rechtsmedizinisches Institut
Das rechtsmedizinische Institut im Dortmunder Gesundheitsamt übernimmt die Aufgaben der Rechtsmedizin für die Gerichtsbezirke Dortmund, Hagen und Arnsberg.
Auftraggeber sind die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Sozialbehörden. Private Aufträge werden nicht entgegengenommen.
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Aufgabenbereiche
Obduktionen
Obduktionen werden ausschließlich im Auftrag eines Gerichts durchgeführt (keine privaten Aufträge!).
Sie dienen der Feststellung von der Todesart und/oder Todesursache, dem Todeszeitpunkt, der Feststellung der Identität einer vertorbenen Person sowie dem Ausschluss bzw. der Feststellung von Fremdverschulden oder Ärzte- und Pflegeverschulden.
Grundlage hierfür ist der
Laboruntersuchungen in Verbindung mit der Obduktion
Im Zusammenhang mit einer Obduktion können verschiedene Proben entnommen und untersucht beziehungsweise zur Untersuchung in ein Labor eingeschickt werden. Das können zum Beispiel sein:
- Toxikologische Untersuchungen auf Gifte und/oder stark wirkende Arzneistoffe (z.B. Blut, Urin, Mageninhalt, Galle)
- Neuropathologische Untersuchungen (z.B. Hirn, Lunge)
- Molekulargenetische Analytik (Gewebeproben, Organproben)
- Histopathologie (Analysen von Gewebeproben unter dem Mikroskop)
- Bakteriologie (Abstrich, Blut)
Private Aufträge werden im rechtsmedizinischen Institut nicht entgegengenommen.
Keine MPU, Keine Vaterschaftstests!
Zweite Leichenschauen
Vor jeder Einäscherung findet im Krematorium eine zweite Leichenschau durch die Mitarbeitenden des rechtsmedizinischen Instituts statt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine den Todesfall betreffenden Umstände unerkannt bleiben.
Gutachten zu Knochenfunden
Gutachten zu Knochenfunden werden ausschließlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt. Keine privaten Aufträge!
Ermittelt werden dabei zum Beispiel:
- Daten zu Fundort, -umständen
- Prüfen auf Humanspezifität
- Prüfen auf Spuren von Gewalteinwirkungen
- Erstellung eines osteologischen Gutachtens durch die Rechtsmedizin
Tatortbesichtigungen
Ausschließlich im Auftrag von und in Zusammenarbeit mit Polizei und/oder Staatsanwaltschaft
Praktikum für Angehörige der Ermittlungsbehörden oder medizinischer Berufe
Ein Praktikum im rechtsmedizinischen Institut (nur für Angehörige der Ermittlungsbehörden oder medizinischer Berufe!) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Volljährigkeit (keine Minderjährigen)
- Dauer von 4 Wochen (keine Tagespraktika)
- Impfung gegen Hepatitis A & Hepatitis B
Institut für Rechtsmedizin der Stadt Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44379 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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Eine Übersicht zum UN Nachhaltigkeitsziel Nummer 3: Gesundheit und Wohlergehen.
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