Kinderschutz
Verfahren im Kinderschutz
Mit Einführung des § 8a SGB VIII in 2005 wurden der Jugendhilfe in öffentlicher und freier Trägerschaft Handlungsweisen auferlegt, wie mit dem Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung umzugehen ist. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos und die Bearbeitungsverfahren müssen zwingend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unter Beteiligung der Familien erfolgen (sofern der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen dadurch nicht gefährdet ist).
Mit dem vorliegenden
Der "Basisordner" ist als ein Rahmenkonzept zu verstehen, welches in den unterschiedlichen Institutionen und Handlungsfeldern konkretisiert werden muss.