Bus & Bahn
Direktvergabe H-Bahn
Die Stadt Dortmund ist gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 ÖPNVG NRW Aufgabenträgerin für den ÖPNV und gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 (VO 1370).
Mit Beschluss vom 26. September 2024 (
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Informationen zu den Aufgaben des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit den Stadtbahnanlagen
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Eine Übersicht zu den Verleihangeboten für Fahrräder in der Stadt Dortmund
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Erfahren Sie mehr über die Mobilitätsbefragung aus dem Stadtplanung- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.
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Die Feuerwehr Dortmund zeigt hier, wie Sie zur Rettungskarte für Ihr Fahrzeug kommen.
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Informationen über die Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Raumes, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund.