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Bußgeldstelle

Handwerksordnung / Schwarzarbeitergesetz

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Unberechtigtes selbständiges Betreiben eines Handwerks als stehendes Gewerbe, ohne die erforderliche Handwerksrolleneintragung zu besitzen (§ 1 der Handwerksordnung).
  • Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang, obwohl Sie ein Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betrieben, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (Schwarzarbeitergesetz).
  • Werben für das Erbringen handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen durch Anzeigen in Zeitungen, ohne pflichtgemäß in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
  • Beauftragung einer oder mehrerer Personen mit der Ausführung von Dienst- und Werkleistungen, die diese Leistungen in erheblichen Umfang unter Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erbringen.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.

Weitere Informationen

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Landschafts- / Naturschutz

Wie wird der Schutz von Natur, Landschaft und Artenvielfalt geregelt? Alle wichtigen Informationen zum Thema Landschafts- / Naturschutz hier.

RESKON

Informationen des Projekts "RESKON" vom Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie.

Dortmunder Notfallversorgungs-Initiative

Informationen des Projekts "Dortmunder Notfallversorgungs-Initiative" vom Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie.

Schiedspersonen für den Stadtbezirk Hombruch

Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Hombruch in Dortmund.

Celidon Pro

Informationen des Projekts "Celidon Pro" vom Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie.

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