Der Kommunale Ordnungsdienst
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört vor allem die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Neben den alltäglichen gesetzlichen Grundlagen des Kommunalen Ordnungsdienstes (Ordnungsbehördengesetz NRW, Polizeigesetz NRW, Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßen- und Wegerecht, Ausländerrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, etc.) gehören verschiedene weitere rechtliche Grundlagen zum breitgefächerten Aufgabengebiet des Kommunalen Ordnungsdienstes.
Zu nennen sind hier beispielhaft die Durchführung von Verwaltungsverfahren im Rahmen von Sicherstellungen nach dem Polizeigesetz Nordrhein Westfalen und auch die Fertigung von Ordnungsverfügungen für Verbotstatbestände nach der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ der Stadt Dortmund.
Dem Kommunalen Ordnungsdienst in Dortmund obliegt es dabei Störungen festzustellen, diese zu beenden und ggf. Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. , z.B. bei:
- unerlaubten Abfallablagerungen
- nicht angeleinten Hunde
- aggressivem Betteln und Belästigungen
- illegalem Drogenkonsum
- verbotswidrigem Lagern, Campieren oder Übernachten auf Straßen oder in Anlagen
- verbotenem Konsum von Alkohol oder Rauchen auf Kinderspielplätzen
- verbotener Straßenprostitution
- Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
- illegaler Gewerbeausübung
- Schmierereien und illegalen Plakatierungen
- störender übermäßiger Straßenmusik
Der Kommunale Ordnungsdienst wirkt jedoch auch unterstützend bei Maßnahmen anderer Abteilungen oder Fachdienststellen mit, z.B. bei:
- Kontrollen verwahrloster Immobilien
- Einweisungen von psychisch Kranken
- Sicherstellungen von Tieren
- Evakuierungen im Rahmen von Kampfmittelbeseitigungen
Darüber hinaus ist auch sicherzustellen, dass das Dortmunder Stadtziel „Großstadt der Nachbarn“ stadtweit erreicht wird. Es gilt, die Sicherheit und Lebensqualität in den Stadtteilen und Quartieren zu erhöhen und ein angenehmes Stadtbild zu gewährleisten. Ein ordentlicher und sauberer öffentlicher Raum wirkt sich positiv auf das subjektive Sicherheitsempfinden aus und sorgt dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt wohlfühlen.
Personal:
Der Kommunale Ordnungsdienst verfügt heute über 78 Planstellen im Streifendienst, (zuzüglich 6 Schichtleitungen), 12 Mitarbeitenden in der Einsatzleitstelle, 4 Mitarbeitenden im Innendienst sowie 2 Schichtleitungen für die bis zu 45 Auszubildenden im KOD und einem Teamleiter.
Die Einsatzkräfte arbeiten im Zwei-Schichtbetrieb von montags bis samstags mindestens bis 21.30 Uhr, während des Sommerhalbjahres freitags und samstags bis 23.30 Uhr. Darüber hinaus werden an mehreren Sonntagen Dienste verrichtet und im Jahresverlauf wiederholt Sondereinsätze außerhalb des Schichtdienstplanes bis zum Teil spät in die Nacht hinein durchgeführt.
Die Einsatzleitstelle ist das zentrale Bindeglied zwischen den Außendienstkräften und dem Innendienst. Hier werden notwendige Datenabfragen des Außendienstes über Funk oder Telefon abgewickelt und Unterstützungsleistungen zur Lagebewältigung organisiert, z. B. durch Hinzuziehen weiterer Einsatzkräfte des KOD, der Polizei oder sonstiger Fachdienststellen. Gleichzeitig können eingehende Hinweise und Beschwerden an die jeweiligen Außendienste direkt kommuniziert werden.
Ausstattung:
Die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes können bei ihren Streifen auf eine umfangreiche persönliche (Schutz-) Ausrüstung zurückgreifen. Unter anderem werden die Einsatzkräfte wie folgt ausgestattet:
- funktionelle Dienstkleidung
- stich- und schusshemmende Schutzweste
- Handfunkgerät (derzeit als Pilotprojekt: BOS-Funk)
- Mobiltelefon
- Taschenlampe
- Handschuhe
- Reizstoffsprühgerät
- Handschellen
- Bodycam (derzeitiges Pilotprojekt)
Bei Bedarf, z.B. bei Sondereinsätzen mit thematischer Schwerpunktsetzung, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerdem mit folgenden Einsatzmitteln ausgestattet werden:
- Atemalkoholtester
- Digitalkamera
- Tierchip-Lesegerät
Fahrzeuge:
Derzeit verfügt der Kommunale Ordnungsdienst über zehn Dienstfahrzeuge sowie vier Fahrräder. Die Fahrzeuge sind u.a. mit Funkgerät, gelber Rundumkennleuchte und Außenlautsprecher ausgerüstet und durch blaue Folierung als Behördenfahrzeug erkenntlich. Eines der Fahrzeuge ist als Zivilfahrzeug im Einsatz und daher nicht foliert.
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