Lokalpolitik
Mitgliedschaften in Organen
Auskünfte nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 16 in Verbindung mit § 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen kommunale Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister) sowie Mitglieder kommunaler Gremien schriftlich Auskunft geben
über:
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
(Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem/der meldepflichtigen Mandatsträger*in.)
Rat der Stadt
Die Informationen zu den entsprechenden Mitgliedschaften der Ratsmitglieder werden nach Abschluss der Erhebung hier veröffentlicht.
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Informationen zum Thema "Wirkungsorientierter Haushalt/Wirkungsmonitor".
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Informationen zum Seniorenbeirat der Stadt Dortmund, der demokratisch legitimierten Vertretung älterer Menschen in Dortmund.
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Informationen über den Masterplan Migration/Integration der Stadt Dortmund
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Informationen zu den ehrenamtlichen Bürgermeister*innen in Dortmund, die den Oberbürgermeister bei Ratssitzungen & bei Repräsentationen vertreten.
Nutzen Sie das Gremieninformationssystem der Stadt Dortmund für einen effizienten Zugang zu Sitzungsunterlagen. Ideal für Mandatsträger.
Informationen zu den Ausschüssen der Stadt Dortmund.
Informationen zu den Jahresabschlüssen im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Haushalt der Stadt Dortmund.
Informationen zur Möglichkeit, den Haushaltsplan der Stadt Dortmund, der bislang als PDF-Version veröffentlicht wurde, in interaktiver Form abzurufen.
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