Service

An-, Ab- oder Ummeldungen von Gewerben nach der Hygiene-Verordnung NRW

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

telefonisch schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Betreiber von Friseur- und Kosmetiksalons, Tattoo-, Piercing- oder Nagelstudios und einiger weiterer Gewerbe, bei denen Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können, müssen die Aufnahme, Änderung und die Beendigung ihrer Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen (§§ 1, 6 Hygiene-Verordnung NRW).

Bisher war es so, dass sich Gewerbe, die nach der Hygiene-Verordnung arbeiten, nur bei der Gewerbemeldestelle eine An-, Ab- oder Ummeldung anzeigen mussten.

Seit Ende 2024 eine zusätzliche Meldepflicht hinzugekommen. Betreiber eines Gewerbes, die eine Tätigkeit nach § 1 Hygiene -Verordnung NRW ausführen, müssen die Aufnahme, die Änderung und die Beendigung ihrer Tätigkeit auch bei für dem Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

Gewerbe

Online-Services und Formulare

Links

Voraussetzungen

Die Hygiene-Verordnung NRW betrifft alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände (im Folgenden als Instrumente bezeichnet) anwenden, die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleim­haut ihrer Kund*innen verletzen oder die – unbeabsichtigt – Verletzungen verursachen können. Die Verordnung umfasst insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Kosmetik (z. B. Permanent Make-up), Maniküre, der kosmetischen Fußpflege (Pediküre), des Rasierens, Frisierens, Tätowierens, Piercens und Ohrlochstechens oder vergleichbare Tätigkeiten.

Der Geltungsbereich nach § 1 der Verordnung bezieht sich explizit nicht auf medizini­sche Fußpfleger*innen/Podolog*innen (nach dem Podologengesetz – PodG – vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist) und jegliche Einrichtungen, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patient*innen umfasst. Die Berufspflichten im Rahmen der Ausübung der Heilkunde bleiben von dieser Verordnung ausgenommen, da sie gesondert geregelt sind.

Darüber hinaus wird auf die Biostoffverordnung, die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und die für die Berufsgruppen geltenden speziellen Unfallver­hütungsvorschriften (UVV) hingewiesen. Diese sind ebenfalls zu beachten.

Die Verordnung soll verhindern, dass Krankheiten wie z. B. Hepatitis B und C oder AIDS, die insbesondere durch Blut übertragen werden können, im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten verbreitet werden.

Krankheitserreger, wie z. B. das Hepatitis-C-Virus, können bereits über winzige Blut­mengen, die z. B. an der Nadel eine/r Piercer*in bzw. einer Tätowiere­r*in, am Rasiermesser eine/r Friseur*in oder an der Nagelschere eine/r Fußpfleger*in haften, übertragen werden. Um dies sicher zu verhindern, müssen die hier aufgeführten Schutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten, die mit Verletzungen der Haut einhergehen oder einhergehen können, genau beachtet werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)

§ 6 (2) Betreiber einer Einrichtung, die eine Tätigkeit nach § 1 ausführen, müssen die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit bei dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

Stadt Dortmund - Gesundheitsamt - Hygieneverordnung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hoher Wall 9-11
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Weitere Services

Zur Service-Übersicht
Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister

Eine Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister können Sie nur schriftlich per Post / Fax oder online beantragen. Weitere Details erhalten Sie hier.

Online-Service

Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe

Erfahren Sie mehr zum Thema „Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe“ für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten. Mehr hier.

Online-Service

Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Die Gesundheitsberatung dient dazu, den in der Prostitution tätigen Personenkreis den Zugang zu Information zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen.

Online-Service

Bewachungsgewerbe

Ein Bewachungsgewerbe erfordert nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Infos und Kontaktdetails – hier.

Online-Service

Dortmunder Apothekennotdienst

Mit diesem Service der Apothekerkammer Westfalen-Lippe können Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke in Dortmund finden. Links & mehr – hier.

Online-Service

Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige

Selbständig in Dortmund: Zum Aufbau von Rentenansprüchen ist für Selbständige eine Antragstellung erforderlich. Details zur Beratung & mehr – hier.

Online-Service

Führungszeugnis beantragen

Sie möchten Ihr Führungszeugnis beantragen? Details zum Antrag, Fragen & Antworten, Formulare, Gebühren & weitere Informationen finden Sie hier.

Online-Service

Gaststättenerlaubnis

Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Online-Service

Gewerbeabmeldung

Eine Gewerbeabmeldung ist nötig, wenn Sie den Unternehmensstandort in eine andere Stadt verlegen / Ihr Gewerbe aufgeben. Links & Kontaktinfos – hier.

Online-Service

Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist nötig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Weitere Details finden Sie hier.

Online-Service

Gewerbelegitimationskarte

Sie haben Fragen zur Gewerbelegitimationskarte? Die Kontaktinformationen der Gewerbehörde Dortmund finden Sie hier.

Online-Service

Gewerbeüberwachung 

Eine Übersicht zu den Aufgaben im Bereich der Gewerbeüberwachung erhalten Sie hier. Mehr erfahren.

Gewerbeüberwachung 

Eine Übersicht zu den Aufgaben im Bereich der Gewerbeüberwachung erhalten Sie hier. Mehr erfahren.

Gewerbeummeldung

Wann eine Ummeldung bei der Gewerbemeldestelle erforderlich ist, erfahren Sie hier. Links und weitere Details zu Gebühren und Vorgaben – hier.

Online-Service

Gewerbezentralregisterauskünfte

Wir informieren über Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister: Über wen Sie Auskünfte erhalten können, Gebühren & mehr Details – finden Sie hier.

Online-Service