Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Zum Aufbau von Rentenansprüchen ist für Selbständige eine Antragstellung erforderlich. Es sollte vor der Antragstellung eine Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen. Unter anderem Handwerker*innen, Künstler*innen und Publizist*innen sowie freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert.
Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden. Umfassende Informationen zum Thema Selbstständigkeit & Rentenversicherung finden Sie
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die selbständige Tätigkeit
Fristen
Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers
Voraussetzungen
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Keine Versicherungspflicht (bei freiwilliger Versicherung) oder nicht nur vorübergehende selbständige Tätigkeit, die nicht versicherungspflichtig ist
- Die Altersgrenze für die Zahlung der Regelaltersrente ist noch nicht erreicht
Rechtsgrundlagen
§§ 4 und 7 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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