Service

Altersrente für langjährige Versicherte

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Service ist online verfügbar.

Online-Antrag

Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden (bestenfalls etwa drei Monate vor beabsichtigten Rententermin).

Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und aufgrund dieses Versicherungslebens nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen.

  • Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte.
  • Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen.
  • Das Rentenalter wird schrittweise angehoben.
  • Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Senior*innen Soziales

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf
  • Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse),wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Geburtsnachweise der Kinder sofern noch nicht im Versicherungsverlaufgespeichert
  • Bankverbindung, BIC/ IBAN-Nr.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
  • Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung
  • Krankenversicherungskarte
  • Steueridentifikationsnummer

Der Antrag sollte 3 - 3 1/2 Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden.

Fristen

  • Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
  • Den Antrag bitte 3 - 3 1/2 Monate vor Rentenbeginn stellen.

Voraussetzungen

  • Vor dem 01.01.1964 geboren
  • Vollendung des 65. Lebensjahres (nur für Versicherte, die vor dem 01.01.1949 geboren sind)
  • Ab dem 01.01.1949 wird die Altersgrenze angehoben bis auf 67 Jahre
  • Wartezeit von 35 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und Berücksichtigungszeiten)

Die Rente kann weiterhin - mit Abschlag - ab dem 63. Lebensjahr beantragt werden. Es gibt verschiedene Ausnahmen. Bitte Rücksprache mit dem Rentenversicherungsträger oder dem Versicherungsamt der Stadt Dortmund (Bürgerdienste) halten.

Rechtsgrundlagen

§ 236, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

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