Service

Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht beantragen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

online
PayPal als neues Online-Zahlverfahren verfügbar!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab sofort PayPal als bequeme Zahlungsmethode für den Online-Service "Gurt- und Helmbefreiung" zur Verfügung steht.

Sollte bei Ihnen zwingende körperliche Gründe vorliegen, dass Sie keinen Helm tragen oder einen Gurt anlegen können, haben Sie die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht oder von der Gurtpflicht zu beantragen. Für diese Genehmigung ist die Führerscheinstelle zuständig. Wenn Sie solch einen Antrag bei der Stadt Dortmund stellen, gilt dieser nur für Sie persönlich, im Dortmunder Stadtgebiet und für den Zeitraum der Genehmigung. Die Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich auf ein Jahr befristet. Bei attestiertem nichtbesserungsfähigem Dauerzustand kann eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Den Antrag können Sie digital oder persönlich stellen.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Befristeter Antrag: 20,00 €
  • Unbefristeter Antrag: 40,00 €
  • Bei Nachweis einer Schwerbehinderung: gebührenfrei

Bei Nutzung des Online-Antrags erfolgt die Bezahlung über das städtische ePayment (PayPal)

(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Unterlagen

  • Ein eindeutiges ärztliches Attest
  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Unterschrift
  • Ggf. den Nachweis über eine Schwerbehinderung

Voraussetzungen

Von der Pflicht einen Gurt anlegen oder einen Schutzhelm tragen zu müssen, können nur Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Anlegen des Gurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Um den Antrag digital stellenzu können, müssen Sie sich im Serviceportal der Stadt Dortmund registrieren.

Rechtsgrundlagen

Nach § 21a Straßenverkehrsordnung ist das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen Pflicht. Nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde in begründeten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen des Gurtes oder das Tragen von Schutzhelmen genehmigen.

Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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