Service

Altersrente für Schwerbehinderte

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Persönliche Vorsprache ist möglich.

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Schriftlicher Kontakt ist möglich.

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Service ist online verfügbar.

Online-Antrag

Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden (bestenfalls etwa drei Monate vor beabsichtigten Rententermin).

  • Altersrente, für Versicherte, die ein eingeschränktes Leistungsvermögen haben.
  • Hierzu muss ein Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50% – oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei den vor 1951 geborenen Versicherten – vorliegen.
  • Es muss die große Wartezeit erfüllt sein (35 Jahre).

Senior*innen Soziales Inklusion & Menschen mit Behinderung

Online-Services und Formulare

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf
  • Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Geburtsnachweise der Kinder wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
  • Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
  • Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung)
  • Krankenversicherungskarte
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid
  • Steueridentifikationsnummer

Fristen

  • Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
  • Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
  • Den Antrag bitte 3 - 3 1/2 Monate vor Rentenbeginn stellen.

Voraussetzungen

  • Geboren vor dem 01. 01. 1964
  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (hierzu gehören Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich und Berücksichtigungszeiten)
  • Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% oder Berufs oder Erwerbsunfähigkeit bei den vor 01. 01. 1951 geborenen Versicherten.

  • Versicherte, die vor dem 01. 01. 1952 geboren sind, können Rente mit Abschlag, vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten.
  • Ab dem 01. 01. 1952 werden die Altersrente und die vorzeitige Inanspruchnahme angepasst.
  • Bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder dem Versicherungsamt Dortmund (Bürgerdienste) nachfragen, da es verschiedene Regelungen gibt.

Vertrauensschutz:

Die Altersgrenze wird nicht angehoben für Versicherte, die bis zum 16. 11. 1950 geboren sind und am 16. 11. 2000 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren.

Rechtsgrundlagen

§ 236a, 6. Sozialgesetzbuch ( SGB VI )

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

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