Kampfmittelbeseitigung: Luftbildauswertung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Hinweis: Sofern Sie beabsichtigen, aufeinanderfolgend eine Vielzahl von Anträgen zu stellen, nehmen Sie bitte zuvor telefonischen Kontakt mit dem zuständigen Fachamt auf. Die Mitarbeiter*innen können Sie während der Dienstzeit unter folgenden Rufnummern erreichen: Herr Niedzialkowski: 0231 50-25955, Herr Brinkmann: 0231 50-22978, Herr Köberich: 25219
Bevor der Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort nach Kampfmitteln sucht, muss zwingend ein Antrag auf Luftbildauswertung gestellt und bearbeitet werden. Die Anträge auf Luftbildauswertung werden ausschließlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde gestellt. Bitte sehen Sie davon ab, den Antrag direkt beim Kampfmittelbeseitigungsdienst zu stellen.
Das Ende des Zweiten Weltkrieges liegt über 70 Jahre zurück. Doch auch heute noch sind seine Kampfmittel, vor allem Bomben, auch in Dortmund zu finden.
Ca. 48 Prozent der Luftangriffe gegen Deutschland haben sich auf Nordrhein-Westfalen als das industrielle Herz des ehemaligen Deutschen Reiches konzentriert. Die Großstädte an der Rheinschiene und im Ruhrgebiet, aber auch viele andere größere Städte im Land waren Ziel heftiger Bombardierungen. Insbesondere in den städtischen Ballungsräumen, an Verkehrsknotenpunkten und auf der Fläche der damaligen Industrieanlagen finden sich daher heute die Altlasten des Krieges.
Kampfmittel werden im Laufe der Zeit nicht ungefährlicher. Alter und Korrosionswirkungen können die Gefährlichkeit von Fundmunition sogar noch erhöhen. Die Beseitigung von Kampfmitteln ist deshalb auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs noch immer eine wichtige öffentliche Aufgabe.
Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen.
Zu den vordringlichen Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung gehört nicht nur die unmittelbar Beseitigung, sondern auch im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen die Kampfmittelbelastung der Grundstücke zu prüfen und vorhandene Kampfmittel zu räumen. Damit sichert der Kampfmittelbeseitigungsdienst, dass wichtige Bauvorhaben gefahrlos betrieben werden können.
Die Luftbildauswertung spielt bei der Kampfmittelbeseitigung eine herausragende Rolle. Sie macht die Arbeit zuverlässiger und effektiver. Die Alliierten hatten im Zweiten Weltkrieg zur Vorbereitung und Kontrolle ihrer Luftangriffe Aufklärungsfotos der betroffenen Regionen aufgenommen. Diese Aufnahmen lassen erkennen, wo schwerpunktmäßig Kampfmittel abgeworfen wurden. Etwa 330.000 dieser Bilder, die nach dem Zweiten Weltkrieg in britischen und amerikanischen Archiven aufbewahrt wurden, stehen heute der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Luftbildauswertung ist kostenfrei. Beachten Sie aber, dass Folgekosten entstehen können, sofern das Ergebnis der Luftbildauswertung eine Überprüfung des Grundstückes vor Ort durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erforderlich macht. Weitere Informationen darüber erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde.
Informationsblätter
Links
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Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel -
Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst -
Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen -
Kampfmittelbeseitigung Erstattung der anfallenden Kosten RdErl. d. Innenministeriums -
Weitere Informationen zum Thema Kampfmittelbeseitigung/ Luftbildauswertung
Unterlagen
- Antrag auf eine Luftbildauswertung (grundsätzlich online im Serviceportal)
- Amtliche Basiskarte mit eindeutig gekennzeichneter Grundstücksfläche im PDF Format und nicht größer 2 MB, oder vergleichbares Kartenmaterial
Fristen
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Luftbildauswertung beträgt in der Regel zwei Wochen.
Voraussetzungen
Bauvorhaben auf Grundstücken, die in ehemaligen Bombenabwurfgebieten oder Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen. Weitere Informationen darüber erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung NRW (BauO NRW)
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden duch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
- Ordnungsbehördengesetz
Kontakt
Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – Thema Kampfmittelbeseitigung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Luftbildauswertung?
Derzeitige ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4-6 Wochen zu rechnen.
Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
Die Luftbildauswertung ist kostenfrei. Beachten Sie aber, dass Folgekosten entstehen können, sofern das Ergebnis der Luftbildauswertung eine Überprüfung des Grundstückes vor Ort durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erforderlich macht.
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer/Bedarfsträger für die vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Maßnahmen, die für die Durchführung einer Maßnahme der Kampfmittelbeseitigung notwendig sind, verantwortlich.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde.
Wo erhalte ich die erforderliche Karte?
Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhalten Sie beim Vermessungs- und Katasteramt oder im Internet unter http://www.tim-online.nrw.de
Weitere Einzelheiten können Sie dem Merkblatt zur Liegenschaftskarte entnehmen.
Kann mein Antrag bevorzugt bearbeitet werden?
Grundsätzlich ist keine bevorzugte Bearbeitung möglich.
Weitere Services
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Abwehr von Großschadensereignissen
Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
Online-Service
Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.
Online-Service
Erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben nach dem Landeshundegesetz. Formulare und weitere Informationsblätter zur Hundehaltung finden Sie hier.
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Auskunftssperren im Melderegister beantragen: Details zum Antrag, nötige Nachweise, Gebühren, Informationsblätter und weitere Informationen – hier.
Erfahren Sie mehr zum Thema „Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe“ für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten. Mehr hier.
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Flüchtlinge erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Wir informieren rund um das Thema „Bevölkerungsschutz“ (Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren in einem Verteidigungsfall). Details finden Sie hier.
Ein Bewachungsgewerbe erfordert nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Infos und Kontaktdetails – hier.
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Sie möchten sich für eine Ausbildung bei der Feuerwehr Dortmund bewerben? Details zur Online-Bewerbung und weitere Informationen finden Sie hier.
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Unter Brandschauen verstehen wir die Überprüfung von erhöht brand- oder explosionsgefährdeten Gebäuden & Einrichtungen. Details zum Thema – hier.
Wir informieren Sie über die Themen Brandschutzaufklärung & -erziehung: Details zu unseren Maßnahmen, Gründe dafür & Kontaktinformationen – hier.
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