Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Anordnung der Gestellung von Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen zum Schutz von Leben und Gesundheit, Verhinderung von Bränden, und sofortigem Zugriff bei Gefahrensituationen.
Veranstaltungen in Gebäuden mit 200 oder mehr Teilnehmer/innen sind anzeigepflichtig. Die Brandschutzdienststelle entscheidet über die Notwendigkeit der Anwesenheit von Brandsicherheitswachen.
Gebühren
Gem. Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Unterlagen
Veranstaltungsablaufplan, ggf. Gebäudeplan
Fristen
Anzeige der Veranstaltung bei der Brandschutzdienststelle spätenstens 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn.
Rechtsgrundlagen
Brandschutz, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz vom 17.12.2015, SGV.NW. 213 (BHKG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44147 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Öffnungszeiten: Verwaltung, Rettungsdienstgebührenstelle, Vorbeugender Brandschutz und Werkstätten
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