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Schulische Inklusion

Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (§AO-SF)

(AO-SF – Pilotverfahren Bezirksregierung Arnsberg)

Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Im Regierungsbezirk Arnsberg wird das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung derzeit im Rahmen einer Pilotierung neu strukturiert. Ziel ist es, das Verfahren transparenter, einheitlicher und digital unterstützt durchzuführen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:

Phase 1: Antragseröffnung

Wenn vermutet wird, dass ein/e Schüler*in sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) eröffnet werden.

Ein Antrag kann gestellt werden:

  • durch die Eltern (Sorgeberechtigten)
  • oder durch die Schule (nach vorherigem Gespräch mit den Eltern)

    Digitale Antragstellung

    Im Pilotverfahren erfolgt die Antragstellung digital über das Portal „Beteiligung NRW“.
    Die Schule nutzt dafür verbindliche, standardisierte Vorlagen des Schulministeriums.

    Wichtig:

    • Die Schule unterstützt die Eltern bei allen Schritten.
    • Alle Unterlagen werden mit den Eltern besprochen.
    • Eltern erhalten eine Kopie der eingereichten Dokumente.

      Bereits vor Antragstellung dokumentiert die Schule die bisherigen Fördermaßnahmen und pädagogischen Beobachtungen. Ziel ist es darzustellen, welche Unterstützung bereits erfolgt ist und warum weiterer Unterstützungsbedarf vermutet wird.

      Nach vollständiger digitaler Einreichung gehen die Unterlagen an die zuständige Schulaufsichtsbehörde.

      Phase 2: Prüfung durch das Expertiseteam der Bezirksregierung Arnsberg

      Nach Eingang der Unterlagen werden diese von einer Expertisestelle der Bezirksregierung Arnsberg geprüft.

      Das Expertiseteam:

      • sichtet die eingereichten Unterlagen
      • bewertet die pädagogische Dokumentation
      • erstellt in der Regel ein Kurzgutachten
      • prüft, ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt
      • prüft, welcher Förderschwerpunkt ggf. festgestellt wird
      • prüft, ob zieldifferent oder zielgleich unterrichtet wird

      Falls Unterlagen nicht ausreichen, können:

      • ergänzende Informationen angefordert werden
      • weitere diagnostische Schritte empfohlen werden
      • zusätzliche Gespräche stattfinden

      Eltern werden über notwendige Ergänzungen informiert und einbezogen.

      Auf Grundlage der Prüfung trifft die Schulaufsichtsbehörde die Entscheidung über:

      • das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
      • den/die Förderschwerpunkt(e)
      • die Art der Förderung (zielgleich oder zieldifferent)

      Phase 3: Abschluss des Verfahrens

      Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid der Schulaufsichtsbehörde.

      Der Bescheid enthält:

      • die Entscheidung über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
      • den festgestellten Förderschwerpunkt
      • ggf. Hinweise zur weiteren schulischen Förderung

      Anschließend wird gemeinsam mit den Eltern die konkrete Umsetzung der Förderung besprochen.

      Je nach Entscheidung kann es sich handeln um:

      • Feststellung eines Unterstützungsbedarfs
      • Ablehnung eines Unterstützungsbedarfs
      • Beendigung der Förderung
      • Wechsel oder Ergänzung eines Förderschwerpunkts

      Eltern haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen.

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