Schulische Inklusion
Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (§AO-SF)
(AO-SF – Pilotverfahren Bezirksregierung Arnsberg)
Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Im Regierungsbezirk Arnsberg wird das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung derzeit im Rahmen einer Pilotierung neu strukturiert. Ziel ist es, das Verfahren transparenter, einheitlicher und digital unterstützt durchzuführen. Nähere Informationen finden Sie
Das Verfahren gliedert sich in drei Phasen:
Phase 1: Antragseröffnung
Wenn vermutet wird, dass ein/e Schüler*in sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) eröffnet werden.
Ein Antrag kann gestellt werden:
- durch die Eltern (Sorgeberechtigten)
- oder durch die Schule (nach vorherigem Gespräch mit den Eltern)
Digitale Antragstellung
Im Pilotverfahren erfolgt die Antragstellung digital über das Portal „Beteiligung NRW“.
Die Schule nutzt dafür verbindliche, standardisierte Vorlagen des Schulministeriums.
Wichtig:
- Die Schule unterstützt die Eltern bei allen Schritten.
- Alle Unterlagen werden mit den Eltern besprochen.
- Eltern erhalten eine Kopie der eingereichten Dokumente.
Bereits vor Antragstellung dokumentiert die Schule die bisherigen Fördermaßnahmen und pädagogischen Beobachtungen. Ziel ist es darzustellen, welche Unterstützung bereits erfolgt ist und warum weiterer Unterstützungsbedarf vermutet wird.
Nach vollständiger digitaler Einreichung gehen die Unterlagen an die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Phase 2: Prüfung durch das Expertiseteam der Bezirksregierung Arnsberg
Nach Eingang der Unterlagen werden diese von einer Expertisestelle der Bezirksregierung Arnsberg geprüft.
Das Expertiseteam:
- sichtet die eingereichten Unterlagen
- bewertet die pädagogische Dokumentation
- erstellt in der Regel ein Kurzgutachten
- prüft, ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt
- prüft, welcher Förderschwerpunkt ggf. festgestellt wird
- prüft, ob zieldifferent oder zielgleich unterrichtet wird
Falls Unterlagen nicht ausreichen, können:
- ergänzende Informationen angefordert werden
- weitere diagnostische Schritte empfohlen werden
- zusätzliche Gespräche stattfinden
Eltern werden über notwendige Ergänzungen informiert und einbezogen.
Auf Grundlage der Prüfung trifft die Schulaufsichtsbehörde die Entscheidung über:
- das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
- den/die Förderschwerpunkt(e)
- die Art der Förderung (zielgleich oder zieldifferent)
Phase 3: Abschluss des Verfahrens
Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid der Schulaufsichtsbehörde.
Der Bescheid enthält:
- die Entscheidung über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
- den festgestellten Förderschwerpunkt
- ggf. Hinweise zur weiteren schulischen Förderung
Anschließend wird gemeinsam mit den Eltern die konkrete Umsetzung der Förderung besprochen.
Je nach Entscheidung kann es sich handeln um:
- Feststellung eines Unterstützungsbedarfs
- Ablehnung eines Unterstützungsbedarfs
- Beendigung der Förderung
- Wechsel oder Ergänzung eines Förderschwerpunkts
Eltern haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen.
Weitere Themen
Informationen zu Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen in Dortmund
Erzieherischer Jugendschutz in Dortmund: Stärkung junger Menschen, Prävention von schädlichen Einflüssen, vielfältige Handlungsfelder.
Eine Übersicht des Projekts Schulstraße vom Tiefbauamt Dortmund.
Zukunftsfinder.de ist die kostenlose Internetplattform, die Dortmunder Jugendlichen den Weg von der Schule in die Arbeitswelt weist. Nächste Schritte können geplant und Talente entdeckt werden. Egal ob Schule, Praktikum, Ausbildung oder Studium – der Zukunftsfinder zeigt den Weg durch den Dortmunder Bildungsdschungel.
Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.
Die Schulverwaltung in Dortmund plant, organisiert und sichert Schulbetriebe. Das umfasst Gebäude, Lehrmittel, Einrichtungen und Schülerunterstützung.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
Die Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt berät und unterstützt in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten und Berufsbetreuung.
Entdecken Sie innovative gemeinschaftliche Wohnprojekte in Dortmund und lassen Sie sich inspirieren. Erfahren Sie hier mehr!
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.
Suchtprävention für Jugendlichen: Hier finden Sie eine Auflistung gängiger Suchtmittel, deren Erklärung und Hilfen zur Prävention bei Suchtfällen.
Wenn vermutet wird, dass ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt, kann ein Verfahren nach sonderpädagogischer Förderung eröffnet werden.
Verantwortlichkeiten in der multiprofessionellen Arbeit (MPT) schulischer Inklusion in der Grundschule.
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.