Schulische Inklusion
Unterstützungsangebote bei chronischen Erkrankungen
Medikamentengabe und Durchführung medizinischer Unterstützungsmaßnahmen
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Handreichung zur Thematik "Medikamentengabe durch Lehrerinnen und Lehrer" veröffentlicht. Diese sowie weitere hilfreiche Verlinkungen zu Themenfeldern wie Diabetologie finden Sie beim
Themenschwerpunkt: Informieren und Schaffung einer Rechtssicherheit bezüglich der Planung und Durchführung medizinischer Unterstützungsmaßnahmen, der Aufbewahrung von Medikamenten in der Schule, Klassenfahrten etc.
Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Handreichung für Lehrkräfte der Klassen 1 bis 10 zum Thema „Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht“ herausgegeben. Die Handreichung können Sie
Themenschwerpunkt: Informationen über chronische Erkrankungen und Vorschläge zum Umgang mit chronisch kranken Kinder und Jugendlichen in der Schule und zur Besprechung der Erkrankungen im Unterricht der Klassen 1 bis 10.
Unterstützungsangebote für Schüler*innen und Sorgeberechtigte
Handlungsempfehlungen von Betroffenen für Betroffene im Kontext verschiedener Krankheitsbilder
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe) hat eine Broschüre herausgebracht, die zu insgesamt 58 Krankheitsbildern entsprechende Hinweise und Tipps aus der Selbsthilfe zum Umgang mit betroffenen Schülerinnen und Schülern zusammenträgt. Sie können die Broschüre
Themenschwerpunkt: Hinweise zu verschiedenen Krankheitsbildern bezüglich Erscheinungsformen, Ursachen, Diagnose, Selbsthilfe und Patienteninformationen.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (§ 32 SGB IX) fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der bundesweit eingeführten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ein unabhängiges Beratungsangebot, dessen Ziel es ist Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können. Dabei steht die Beratung von Betroffenen für Betroffene im Mittelpunkt.
Beispielfragen eine Beratung:
- Wie kann ich durch einen Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und ist das für mich sinnvoll?
- Wie stelle ich einen Antrag für Assistive Technologien?
Den Link zur Website der EUTB finden Sie
Weitere Themen
Förderung der Umweltarbeit an Dortmunder Schulen: Über 200 Projekte mit 150.000 € Unterstützung. Jetzt für den Ameisenfonds bewerben!
Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg
Entdecken Sie innovative gemeinschaftliche Wohnprojekte in Dortmund und lassen Sie sich inspirieren. Erfahren Sie hier mehr!
Informationen zu den unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind hier verfügbar.
Das behindertenpolitische Netzwerk unterstützt den Rat der Stadt bei allen Entscheidungen.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.
Informationen zur Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen im Bereich der schulischen Inklusion.
Informationen zu Ernährung und Bewegung bei Kindern und Jugendlichen in Dortmund
Die Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt berät und unterstützt in rechtlichen Betreuungsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten und Berufsbetreuung.
Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund
Im ersten Halbjahr der 4. Klasse berät die Grundschule Sie über Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Förderschulen in der Sekundarstufe I.
Verantwortlichkeiten in der multiprofessionellen Arbeit (MPT) schulischer Inklusion in der Grundschule.
Serviceangebote für Schulen: Von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II:
Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht