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Schulische Inklusion

Datenweitergabe im Gemeinsamen Lernen

Die Weitergabe von relevanten Daten für das Gemeinsame Lernen durch abgebende an aufnehmende Schulen ist durch die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) festgelegt. Genaue Vorgaben zur Datenweitergabe bei einem Schulwechsel sind in § 6 VO-DV I nachzulesen. Relevante Daten für das Gemeinsame Lernen an weiterführenden Schulen sind gemäß VO-DV

Ohne Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 VO-DV 1 werden Daten über den sonderpädagogischen Förderbedarf und die sonderpädagogische Förderung [Anlage 1, Abschnitt C, Nr. IV(Datum, Art, Förderdauer, Förderort, Förderplan, Förderumfang, Datum und Ergebnis des zugrunde liegenden Gutachtens)] sowie über gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder körperliche Behinderungen (Anlage 1, Abschnitt A, Nr. II. Ziff. 13) übermittelt, soweit für Schüler*innen eine besondere schulische Betreuung in Frage kommt.(VO-DV1, Anlage 1, Abschnitt C, Abs. IV).

Mit Einverständniserklärung (durch Sorgeberechtigte) zur Datenweitergabe aus der Schülerakte (Formblatt D)

Gutachten zur Entscheidung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Kopie des Schulärztlichen Gutachtens, Kopien von Zeugnissen, Medizinisch-therapeutische Berichte, Formblatt jährliche Überprüfung, sonstiges.

Weitere Themen

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Schulische Inklusion

Die Dortmunder Schulen achten auf kindliche Individualität. Dabei erhalten alle Kinder die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung brauchen.

Unterstützte Kommunikation und assistive Technologien

UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.

Ärztlicher Dienst

Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Erweitertes Führungszeugnis Ehren- & Nebenamtliche

Ehren- und Nebenamtliche Helfer*innen erhalten ein kostenloses erweitertes Führungszeugnis. Mehr Informationen hier.

Spezielle Hilfen für Kinder

Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund

Unterstützungsangebote bei chronischen Erkrankungen

Handlungsempfehlungen, Beratungsangebote und weitere Informationen bei chronischen Erkrankungen im schulischen Unterricht.

Respekt-Büro

Respekt-Büro in Dortmund: Demokratieförderung, Diversitätspädagogik und Rechtsextremismus Prävention. Angebote für Jugendliche und Fachkräfte.

Kinderärztliche Gutachten

Kinderärztliche Gutachten im Auftrag verschiedener Behörden und Institutionen wie Schul-, Jugend- und Sozialamt und Beratung zu Schulgesundheit.

Behindertengerechte WCs

Hier finden Sie eine Übersicht der Standorte von behindertengerechten öffentlichen Toilettenanlagen.

Einschulungsuntersuchung

Informationen zur Einschulungsuntersuchung in Dortmund

Hilfe bei Suchtstoffen

Suchtprävention für Jugendlichen: Hier finden Sie eine Auflistung gängiger Suchtmittel, deren Erklärung und Hilfen zur Prävention bei Suchtfällen.

Sexuelle Bildung

Sexuelle Bildung für Jugendliche in Dortmund

Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK

Erfahren Sie mehr zur Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK und den Grundsätzen für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes (Zusammen)Leben.

Autismus-Spektrum-Störung

Informationen, Hilfe und Beratungsmöglichkeiten bei einer vorliegenden Autismus-Spektrum-Störung im Schulalltag.

Schwerbehindertenrecht

Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.