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Inklusion & Menschen mit Behinderung

Schwerbehindertenrecht

Das gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen

Eine der Hauptaufgaben der Versorgungsverwaltung ist die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer (Schwer-) Behinderung nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. Das Maß der Anerkennung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen ausgedrückt. Zum Ausgleich bestehender Nachteile ist die Gewährung unterschiedlicher Leistungen vorgesehen, z.B. die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Park- oder Steuererleichterungen. Die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung ist nur auf Antrag möglich. Betroffene können auf Wunsch einen Schwerbehindertenausweis erhalten und sind damit in der Lage im Bedarfsfall den GdB und die Merkzeichen nachzuweisen.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: Bezirksregierung Münster

Notwendige Formulare finden Sie unter dem Service Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht .

Stadt Dortmund - Sozialamt - Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Schwerbehindertenangelegenheiten

Anschrift und Erreichbarkeit
Das Versorgungsamt in Dortmund-Körne von außen
Bild: Stadt Dortmund
Kontakt
Anschrift
Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund
Telefonische Erreichbarkeit
  • Montag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Freitag
    bis
Ungesteuerte Öffnungszeiten (Persönliche Erreichbarkeit)
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Termine außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten werden auf Wunsch ermöglicht.

Services

Feststellungsverfahren nach dem SGB IX - Schwerbehindertenrecht

Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.

Online-Service
Parkausweise/Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Wir informieren Sie zum Thema Parkausweise/Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Details zum EU-einheitlichen Parkausweis & mehr finden Sie hier.

Online-Service
Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde

Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.

Online-Service
Hilfe für Gehörlose

Sind Sie vor dem 18. Lebensjahr gehörlos geworden? Beantragen Sie jetzt die monatliche Hilfe für Gehörlose. Details und Antragsverfahren – hier.

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Benötigen Sie Infos zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte? Das Integrationsamt prüft und schützt bei Kündigungen. Mehr Informationen – hier.

Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

Informationen zu Beratung / finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen finden Sie hier.

Online-Service

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