Inklusion & Menschen mit Behinderung
Regionalplanungskonferenz (RPK)
Einmal im Jahr richten die Stadt Dortmund und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Regionalplanungskonferenz aus. Die Regionalplanungskonferenz ist Bestandteil der gemeinsamen Sozialplanung zwischen dem LWL und der Stadt Dortmund zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an Entscheidungen beteiligt zu werden, die ihr Leben betreffen. Zugleich können sie selbst am besten benennen, wo ihnen Barrieren in ihrem Alltag begegnen und welche Unterstützung sie benötigen, um Teilhabe zu erfahren.
Die Regionalplanungskonferenz lädt die Dortmunder Bürger*innen mit Behinderungen dazu ein, an der Entwicklung inklusiver Sozialräume mitzuwirken und sich an der Planung und Gestaltung von Unterstützungs- und Teilhabeangeboten zu beteiligen.
Die Veranstaltung dient zum einen dazu, über die aktuellen Entwicklungen der Eingliederungshilfe in der Stadt Dortmund zu informieren. Zum anderen sollen die Teilnehmenden in verschiedenen Formaten die Möglichkeit haben, sich und ihre Meinungen und Ideen einzubringen.
Die Regionalplanungskonferenz findet einmal im Jahr statt. Jedes Jahr wird ein anderes Thema bearbeitet.
Zur diesjährigen Veranstaltung
Rathaus
Regionalplanungskonferenz (RPK) 2026: "Arbeit"Die RPK ist Bestandteil der gemeinsamen Sozialplanung zwischen dem LWL und der Stadt Dortmund zu den Leistungen der Eingliederungshilfe.
Wer kann teilnehmen?
Alle, die ein Interesse am oder einen Bezug zum Thema haben. Dabei sind insbesondere Menschen mit Behinderungen herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.
Damit möglichst alle Menschen teilnehmen können, wird auf eine barrierefreie Gestaltung der Veranstaltung wert gelegt.
Gemeinsam Teilhabe gestalten!
Die Sozialplanung vom LWL und der Stadt Dortmund verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen ausreichend und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote in Dortmund vorfinden - heute und in Zukunft. Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung inklusiver Sozialräume. Damit ist ein barrierefreies Wohn- und Lebensumfeld gemeint, an dem alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Die gemeinsame Verpflichtung zur Sozialplanung und zur Durchführung der Regionalplanungskonferenz ist festgehalten in einer Kooperationsvereinbarung gemäß § 5 AG-SGB IX NRW.
Die Regionalplanungskonferenz ist ein wichtiges Instrument zur Beteiligung der Dortmunder Bürger*innen mit Behinderungen am Planungsprozess.
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