Service

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

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Persönliche Vorsprache ist möglich.

Kontaktinformationen
schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Online-Service des LWL

Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes nach Einschaltung durch das LWL Inklusionsamt Arbeit

Für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte besteht nach dem Schwerbehindertenrecht ein besonderer Kündigungsschutz. Danach ist die Kündigung eines Menschen mit Schwerbehinderung nur mit vorheriger Zustimmung des Inklusionsamtes möglich. Als Arbeitgeber*in müssen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag beim Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster stellen.

Im weiteren Verfahrensablauf wird der Sachverhalt durch den örtlichen Träger umfassend ermittelt. Dieser hört dazu den Menschen mit Schwerbehinderung an, holt die Stellungnahmen des Betriebs- oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und schaltet falls erforderlich zusätzliche Fachleute ein.
In jeder Lage des Verfahrens wird versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Im Zuge der Sachverhaltsermittlung wird auch geprüft, ob durch technische oder organisatorische Maßnahmen das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. In Betracht kommt dabei die behinderungsgerechte Gestaltung des bisherigen Arbeitsplatzes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (technische Arbeitshilfen) oder die Umsetzung auf einen nach Möglichkeit gleichwertigen anderen behindertengerechten Arbeitsplatz.
Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheidet das Inklusionsamt über den Antrag des*der Arbeitgebers*in.

Inklusion & Menschen mit Behinderung

Online-Services und Formulare

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

  • Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) oder Gleichstellung der/des Beschäftigten durch die Agentur für Arbeit.
  • Bestehen eines Arbeitsverhältnisses seit mindestens sechs Monaten.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Behinderte Menschen im Beruf

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstraße 16 , 3. Etage
44263 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Ansprechperson für Arbeitsplätze in:

Aplerbeck, Brackel, Lütgendortmund: 0231 50-23366

Innenstadt-West: 0231 50-23363

Innenstadt-Ost, Eving, Hombruch: 0231 50-23360

Innenstadt Nord, Hörde, Huckarde, Mengede, Scharnhorst: 0231 50-26326

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

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