Service

Bedarf für Bildung und Teilhabe

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 195,00 jährlich (EUR 130,00 für das erste, EUR 65,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. (Der Antrag auf Lernförderung ist im Sekretariat der jeweiligen Schule erhältlich)
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schüler*innen sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
  • Bei Schüler*innen, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden (Bei Antragsstellung immer eine Ablehnung des Schulverwaltungsamtes vorlegen). Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung.

Kinder, Jugendliche & Familie Förderungen

Online-Services und Formulare

Informationsblätter

Unterlagen

  • Gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
  • Nachweis der Bedürftigkeit durch Bescheid über:
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II- Leistungen)
    • Sozialhilfe (SGB XII-Leistungen)
  • Gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
  • Bescheinigungen der Schule soweit erforderlich

Fristen

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf Bürgergeld (SGBII) der Sozialhilfe (SGBXII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit liegt bei 18 Jahren.

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Bildung und Teilhabe

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Luisenstraße 11-13
44137 Dortmund
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Speziell für berufstätige Antragstellende auch donnerstags 15:00-16:00 Uhr.
Individuelle Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 0231 50-28670 (Mo. - Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr; Mo. - Do. von 13:00 - 15:00 Uhr) möglich.

Weitere Services

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Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

Online-Service

Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO

Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.

Anmeldung für Schulklassen im Westfalenpark

Planen Sie einen lehrreichen Ausflug für Ihre Schulklassen in den Westfalenpark? Details zur Terminbuchung & weitere Informationen finden Sie hier.

Online-Service

Aufnahme in eine berufsbildende Schule

Wir informieren Sie über die Aufnahme in berufsbildende Schulen in Dortmund. Details wie Kontaktinformationen & mehr erfahren Sie hier.

Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

Informationen zu Beratung / finanzielle Förderung für schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen Gleichgestellte und ihre Arbeitgeber*innen finden Sie hier.

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Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftanerkennung, gemeinsame Sorge)

Informationen zu Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorge): Ansprechpartner & mehr finden Sie hier.

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Beratung von Familien, Kindern und Jugendlichen

Erfahren Sie mehr zur Familien- und Jugendberatung in Dortmund. Kontaktinformationen der Jugendhilfedienste & mehr Details finden Sie hier.

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Beratung von Flüchtlingen

Flüchtlinge erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Berufskolleg Anmeldung

Alle Informationen zum Berufsausbildungsverhältnis und damit zusammenhängende Anmeldungen für das Berufskolleg erhalten Sie hier – mehr erfahren.

Online-Service

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Benötigen Sie Infos zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte? Das Integrationsamt prüft und schützt bei Kündigungen. Mehr Informationen – hier.

Bestattungskosten (Hilfe in anderen Lebenslagen)

Bei Todesfällen können Bestattungskosten ggf. vom Sozialamt Dortmund übernommen werden. Details, Voraussetzungen und Antragsformulare finden Sie hier.

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Beurkundung einer Geburt

Wir informieren Sie über die Beurkundung einer Geburt.

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Bewerbung auf Stellenangebote der Stadtverwaltung Dortmund

Sie interessieren sich für Stellenausschreibungen bei der Stadt Dortmund? Kontaktinformationen, Stellenausschreibungen & mehr Details finden Sie hier

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Bildungsberatung

Rund um das Thema Bildung gibt es viele Fragen – Wir antworten und informieren über Bildung in Dortmund – hier erfahren Sie mehr.

Online-Service

Dortmunder Heimaufsicht

Suchen Sie Unterstützung und Kontrolle für Betreuungseinrichtungen in Dortmund? Die Dortmunder Heimaufsicht kümmert sich. Mehr Infos hier.