Bildungsfonds IGA2027
Im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA2027) hat die Stadt Dortmund den „Dortmunder Bildungsfonds im Rahmen der IGA2027“ (kurz: Bildungsfonds IGA2027) ins Leben gerufen. Der Fonds wird in den Jahren 2026 und 2027 Bildungseinrichtungen, Träger, Institutionen, Organisationen, Lernorte wie auch selbständig Tätige dabei unterstützen, eigene Projekte zu nachhaltiger Entwicklung und Zukunftsgestaltung umzusetzen.
Unter dem Leitmotiv „Gemeinsam Zukunft gestalten“ sollen die geförderten Projekte die IGA2027 in die Dortmunder Bildungslandschaft tragen. Dabei müssen die Projekte nicht im Ausstellungsbereich der IGA2027 bzw. dem Zukunftsgarten stattfinden, sondern sollen Ideen und Impulse in das gesamte Stadtgebiet hineintragen.
Ziel des Bildungsfonds IGA2027 ist es, innovative, partizipative und praxisnahe Bildungsprojekte zu fördern, die Menschen in Dortmund motivieren, unsere Zukunft aktiv mitzugestalten – ganz im Sinne: „Gemeinsam Zukunft gestalten.“
Online-Services und Formulare
FAQs
Wer ist antragsberechtigt?
Einrichtungen, Träger, Institutionen, Organisationen wie auch selbständig Tätige.
Gemeinwohlorientierte Organisationen werden bevorzugt berücksichtigt.
Wie lang ist der Förderzeitraum?
Der Förderzeitraum ist der 01.01.2026 – 31.12.2027. Anträge können durchgehend gestellt werden. Förderfähig sind Projekte, die innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 umgesetzt werden.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Anträge können bis max. 5.000 Euro gestellt werden.
Für größere Verbundprojekte ist auch eine Förderung über 5.000 Euro möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an das Regionale Bildungsbüro unter: bne@stadtdo.de.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind grundsätzlich Personalkosten sowie und Sach- und Honorarmittel, die einen Projektbezug haben.
Dürfen Teilnahmegebühren für Bildungsangebote erhoben werden, die über den Bildungsfond IGA2025 realisiert werden?
Nein, die durch den Bildungsfonds IGA2027 geförderten Projekte müssen für Teilnehmende kostenbeitragsfrei sein. (Dies betrifft auch etwaige Verpflegungspauschalen).
Kann der Antrag während des Ausfüllens zwischengespeichert werden?
Ja, eine Zwischenspeicherung ist möglich. Sie können sich die
Stadt Dortmund – Fachbereich Schule – Regionales Bildungsbüro
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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