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Förderung der Nutzung von Geothermie

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Erneuerbare Energien sind ein zentrales Handlungsfeld, um den Klimaschutz weiter voranzutreiben. In Dortmund gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energieträger, die bislang jedoch nicht ausreichend genutzt werden. Um das vorhandene Potenzial für eine klimafreundliche Energieversorgung besser auszuschöpfen, hat der Rat der Stadt Dortmund ein Förderprogramm zur Nutzung von Geothermie beschlossen. Privatpersonen sowie soziale oder gemeinnützige Organisationen können nun einen Zuschuss von bis zu 15 % für Maßnahmen zur Nutzung von oberflächennaher Erdwärme beantragen und damit ihre Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl steigern.

Die Stadt Dortmund unterstützt Gebäudeeigentümer*innen, die in Zukunft oberflächennahe Erdwärme für die Beheizung oder Warmwasserversorgung nutzen möchten. Damit sollen der Ausbau erneuerbarer Energien in Dortmund vorangetrieben und Treibhausgasemissionen reduziert werden, um so zu dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beizutragen.

Eine Antragstellung ist möglich, solange entsprechende Fördermittel für dieses Programm zru Verrfügung stehen. Die Anträge können einfach beim Umweltamt eingereicht werden.

Den Förderantrag für die Nutzung von Geothermie, 751 KB, PDF einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken an: dlze@stadtdo.de oder an die Postanschrift des Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz.

Förderungen

Online-Services und Formulare

Fragen & Antworten

Was wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung beträgt 15 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 10.000,00 Euro pro Antragsteller*in.

Zuwendungsfähig sind folgende Maßnahmen, die der Installation von oberflächennaher Geothermie dienen, um das betroffene Gebäude zu beheizen und ggf. zusätzlich mit Warmwasser zu versorgen:

  • Dienstleistungen zur Planung einer Geothermieanlage und entsprechende Beratung,
  • Material- und Installationskosten einer Geothermieanlage, z.B. Bohrungen, Erdarbeiten, Errichtung der Kollektortechnik, Leitungen, Elektrotechnik, Regelungs- und Steuerungstechnik, Sensorik, Betriebsmittel und Wärmetauscher,
  • erforderliche Umfeldmaßnahmen, z.B. Kosten und Entsorgung der Altanlage, Erschließung der Wärmequelle, Restaurierung betroffener Rasenflächen,
  • die Installation von neuen Heizungssystemen, die von der Geothermieanlage versorgt werden, z.B. Heizkörper, Fußbodenheizung,
  • Anschaffung von effizienten Wärmepumpen im Zusammenhang mit der Geothermieanlage welche die technischen Mindestanforderungen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie, 277 KB, PDF . Dort finden Sie auch eine Auflistung der Unterlagen, die dem Förderantrag beizufügen sind.

Am 04.10.2023 ist eine neue Fassung der Förderrichtlinie in Kraft getreten. Die neue Fassung vom 28.09.2023 ersetzt die Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Nutzung von Geothermie in der Fassung vom 20.07.2023. Gegenstand der Änderung: Mit der neuen Fassung wurde die Voraussetzung, dass die zu fördernde Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden muss, aus Ziffer 3 und Ziffer 6.5. der Förderrichtlinie, entfernt.

Wer kann Zuschüsse beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie freie Träger sozialer oder gemeinnütziger Einrichtungen, die Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes Dortmund sind.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Geförderte Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund umgesetzt werden.
  • Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrages zu werten.
  • Sämtliche Arbeiten im Zuge der Maßnahmenumsetzung sind von einem qualifizierten Fachunternehmen durchzuführen.
  • Die technischen Mindestanforderungen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" sind einzuhalten.

Für eine Erdwärmebohrung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde sowie eine Ausnahmegenehmigung für die vorübergehende Einleitung von Abwasser in die städtische Kanalisation der Stadtentwässerung erforderlich.

In welchen Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen?

Eine Förderung ist ausgeschlossen für:

  • Maßnahmen, mit denen bereits vor Bewilligung durch die Stadt Dortmund begonnen wurde,
  • Maßnahmen an Neubauten (bis zu fünf Jahren nach Bauabnahme),
  • Maßnahmen an Gebäuden, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft befinden,
  • Maßnahmen, die der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle dienen (z.B. Wärmedämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwänden, Kellerdecke und Fenstertausch).

Was sind die Vorteile von Geothermie?

  • Vielfältig einsetzbar: Geothermie nutzt die in der Erdkruste gespeicherte Wärmeenergie und kann – in Verbindung mit einer Wärmepumpe – zur Beheizung, Warmwasserversorgung, aber auch für Kühlzwecke genutzt werden.
  • Geothermie ist immer verfügbar und kann unabhängig vom Wetter oder der Jahreszeit genutzt werden.
  • Die Nutzung von Erdwärme zur Energieversorgung stellt eine klimafreundliche Alternative dar, da Treibhausgasemissionen bei ihrer Nutzung vergleichsweise gering ausfallen. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage können diese Emissionen – und die Höhe der Stromrechnung – noch weiter gesenkt werden

Logo vom Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz

Stadt Dortmund - Umweltamt - dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Freistuhl 7 , E.ON Tower
44137 Dortmund

Der Eingang des dlze befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes, direkt am Freistuhl, neben der Tiefgaragen-Einfahrt.

Postanschrift
dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
Umweltamt
Brückstr. 45
44135 Dortmund

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