Altlastenkataster und Altlastenauskünfte
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Dortmund ist dazu verpflichtet, ein Bodenschutz- und Altlastenkataster zu führen (gemäß Paragraf 9 Landesbodenschutzgesetz für das Land NRW) .
Das Altlastenkataster dient der Erfassung und Dokumentation von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen sowie Altlasten, die potenziell schädliche Bodenveränderungen verursachen können. Es enthält wesentliche Informationen wie Lage, Art der Einwirkung und mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Altlastenauskünfte
Gemäß den gesetzlichen Regelungen haben sowohl öffentliche Stellen als auch private Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster kann sowohl online über das Serviceportal, per E-Mail an altlastenauskunft@stadtdo.de oder persönlich erfolgen.
Bitte beachten Sie,
- dass für die persönliche Beantragung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist und
- eine Altlastenauskunft nur erteilt werden kann, wenn ein Eigentumsnachweis für das angefragte Grundstück oder eine entsprechende Vollmacht der Eigentümerin/ des Eigentümers vorgelegt wird.
Terminabsprachen können per E-Mail an altlastenauskunft@stadtdo.de oder telefonisch bei Frau Paul unter 0231 50-25911 oder bei Frau Metzing unter 0231 50-24312 vereinbart werden.
Altlastenauskünfte sind insbesondere bei Immobilienkäufen und -verkäufen zur Risikoabschätzung, bei Sanierungsmaßnahmen zur Planung und Durchführung von Bodensanierungen sowie bei der Gewerbeansiedlung zur Minimierung von Investitionsrisiken und unerwarteten Sanierungskosten von Bedeutung.
Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel etwa 14 Tage. Bei einfachen Auskünften ohne festgestellte Altlasten erfolgt die Antwort üblicherweise innerhalb dieses Zeitraums per Post. Sofern tatsächliche Altlasten vorliegen oder mehrere Grundstücke betroffen sind, kann sich die Bearbeitungsdauer entsprechend verlängern.
Aufgabe des Umweltamtes der Stadt Dortmund:
- Führen und Pflegen des Katasters über Altlasten und Altlastenverdachtsflächen.
- Erteilen von Auskünften aus dem Altlastenkataster. Auskünfte können digital/online oder persönlich (nach vorheriger Terminabsprache) beantragt werden. Nach Bearbeitung erfolgt die Zustellung der Auskunft per Post.
- Beratung rund um die Themen schädliche Bodenveränderungen sowie Boden- und Grundwasserkontaminationen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Umfassender Verwaltungsaufwand (Keine Eintragung im Altlastenkataster vorhanden - 55,00 € pauschal
Erhöhter Verwaltungsaufwand (Eintragung im Kataster vorhanden; relevante Unterlagen und Gutachten liegen vor) - 133,00 € pauschal
Besonderer Verwaltungsaufwand (Eintragung im Kataster vorhanden; erforderliche Auswertung umfangreicher Unterlagen und Gutachten. Die Einschätzung des besonderen Verwaltungsaufwands wir vorab mitgeteilt) - 56,00 € je angefangene Stunde.
Unterlagen
Für die Beantragung einer Altlastenauskunft sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Altlastenauskunft (Onlineantrag oder Papierformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Nachweis des berechtigten Interesses, z. B. durch einen Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht des Eigentümers.
Voraussetzungen
Eine Altlastenauskunft kann beantragt werden, wenn sich das betreffende Grundstück im Stadtgebiet Dortmund befindet (Gemarkung/Flur/Flurstück/Adresse). Zudem ist ein Nachweis des berechtigten Interesses erforderlich (siehe nach unter „Unterlagen“).
Rechtsgrundlagen
Paragraf 2 Umweltinformationsgesetz (UIG)
Paragraf 11 und Paragraf 12 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Paragraf 8 und Paragraf 10 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
KontaktBitte beachten Sie: Persönliche Vorsprachen sind NUR mit Termin möglich.
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Altlastenauskunft
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Kontakt
Kontakt
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