Service

Altlastenkataster und Altlastenauskünfte

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Dortmund ist dazu verpflichtet, ein Bodenschutz- und Altlastenkataster zu führen (gemäß Paragraf 9 Landesbodenschutzgesetz für das Land NRW) .

Das Altlastenkataster dient der Erfassung und Dokumentation von Verdachtsflächen, altlastverdächtigen Flächen sowie Altlasten, die potenziell schädliche Bodenveränderungen verursachen können. Es enthält wesentliche Informationen wie Lage, Art der Einwirkung und mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Altlastenauskünfte

Gemäß den gesetzlichen Regelungen haben sowohl öffentliche Stellen als auch private Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

Ein Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster kann sowohl online über das Serviceportal, per E-Mail an altlastenauskunft@stadtdo.de oder persönlich erfolgen.

Bitte beachten Sie,

  • dass für die persönliche Beantragung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist und
  • eine Altlastenauskunft nur erteilt werden kann, wenn ein Eigentumsnachweis für das angefragte Grundstück oder eine entsprechende Vollmacht der Eigentümerin/ des Eigentümers vorgelegt wird.

Terminabsprachen können per E-Mail an altlastenauskunft@stadtdo.de oder telefonisch bei Frau Paul unter 0231 50-25911 oder bei Frau Metzing unter 0231 50-24312 vereinbart werden.

Altlastenauskünfte sind insbesondere bei Immobilienkäufen und -verkäufen zur Risikoabschätzung, bei Sanierungsmaßnahmen zur Planung und Durchführung von Bodensanierungen sowie bei der Gewerbeansiedlung zur Minimierung von Investitionsrisiken und unerwarteten Sanierungskosten von Bedeutung.

Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel etwa 14 Tage. Bei einfachen Auskünften ohne festgestellte Altlasten erfolgt die Antwort üblicherweise innerhalb dieses Zeitraums per Post. Sofern tatsächliche Altlasten vorliegen oder mehrere Grundstücke betroffen sind, kann sich die Bearbeitungsdauer entsprechend verlängern.

Aufgabe des Umweltamtes der Stadt Dortmund:

  • Führen und Pflegen des Katasters über Altlasten und Altlastenverdachtsflächen.
  • Erteilen von Auskünften aus dem Altlastenkataster. Auskünfte können digital/online oder persönlich (nach vorheriger Terminabsprache) beantragt werden. Nach Bearbeitung erfolgt die Zustellung der Auskunft per Post.
  • Beratung rund um die Themen schädliche Bodenveränderungen sowie Boden- und Grundwasserkontaminationen.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Umfassender Verwaltungsaufwand (Keine Eintragung im Altlastenkataster vorhanden - 55,00 € pauschal

Erhöhter Verwaltungsaufwand (Eintragung im Kataster vorhanden; relevante Unterlagen und Gutachten liegen vor) - 133,00 € pauschal

Besonderer Verwaltungsaufwand (Eintragung im Kataster vorhanden; erforderliche Auswertung umfangreicher Unterlagen und Gutachten. Die Einschätzung des besonderen Verwaltungsaufwands wir vorab mitgeteilt) - 56,00 € je angefangene Stunde.

Unterlagen

Für die Beantragung einer Altlastenauskunft sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Altlastenauskunft (Onlineantrag oder Papierformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Nachweis des berechtigten Interesses, z. B. durch einen Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht des Eigentümers.

Voraussetzungen

Eine Altlastenauskunft kann beantragt werden, wenn sich das betreffende Grundstück im Stadtgebiet Dortmund befindet (Gemarkung/Flur/Flurstück/Adresse). Zudem ist ein Nachweis des berechtigten Interesses erforderlich (siehe nach unter „Unterlagen“).

Rechtsgrundlagen

Paragraf 2 Umweltinformationsgesetz (UIG)

Paragraf 11 und Paragraf 12 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

Paragraf 8 und Paragraf 10 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)

KontaktBitte beachten Sie: Persönliche Vorsprachen sind NUR mit Termin möglich.

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Altlastenauskunft

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Personen
Frau Metzing

Kontakt

Frau Paul

Kontakt

Antragstellung

Kontakt

Allgemeine Fragen zum Thema Altlasten und Auskünfte

Kontakt

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