Beantragung eines Fischereischeins
Personliche Vorsprache ist möglich.
Bei der Unteren Fischereibehörde können Sie Ihren Fischereischein beantragen
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Verlängerung unter der Telefonnummer
So beantragen Sie Ihren Fischereischein bei der Unteren Fischereibehörde:
- Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Antragstellung in der Unteren Fischereibehörde: Ihren Termin erhalten Sie über die Umwelthotline unter
0231 50-25422 . - 2. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: Prüfen Sie vorab, welche Dokumente notwendig sind und ob alles vollständig vorliegt. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie weiter unten auf der Webseite unter dem Reiter "Unterlagen".
- 3. Erscheinen Sie pünktlich zum Termin: Bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit und stellen Sie Ihren Antrag persönlich.
- 4. Sie erhalten Ihren Fischereischein in gewünschter Form: Die Scheckkarte muss erst angefertigt werden und wird Ihnen einige Woche später zugeschickt.
Bitte beachten Sie die anfallenden Gebühren.
Voraussetzungen für Ihre Antragstellung
Alle benötigten Unterlagen liegen Ihnen vollständig vor. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter „Unterlagen“.
Bitte beachten Sie: Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache in der Unteren Fischereibehörde des Umweltamtes der Stadt Dortmund erforderlich. Eine Antragstellung per E-Mail ohne Formular ist nicht möglich.
Unterlagen:
- Prüfungszeugnis oder Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
Fischereischein auf Lebenszeit: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Jahr: 22,00 Euro - zusätzlich zum Fischereischein zu entrichten
Fischereiabgabe für fünf Jahre: 50,00 Euro - zusätzlich zum Fischereischein zu entrichten
Ausländerfischereischein für ein Jahr: 32,00 Euro - einmalig, danach muss die Prüfung gemacht werden
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Erstausstellung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.Verwaltungsgebühren:Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
Gebühren
Jahresfischereischein: 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.
Links
Unterlagen
- Prüfungszeugnis oder Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Alle benötigten Unterlagen liegen Ihnen vollständig vor. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter „Unterlagen“.
Bitte beachten Sie: Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache in der Unteren Fischereibehörde des Umweltamtes der Stadt Dortmund erforderlich. Eine Antragstellung per E-Mail ohne Formular ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Verlängerung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z. Z. gültigen Fassung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
-
Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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