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Abfallerzeugernummer – Antrag und Vergabe

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Die Abfallerzeugernummer ist eine behördliche Kennziffer, die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen erforderlich ist. Sie wird von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde vergeben und dient der Nachweisführung im bundesweiten Abfallüberwachungssystem (ASYS).

Jeder Gewerbebetrieb, in dem jährlich mehr als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle anfallen, benötigt eine Abfallerzeugernummer. Diese kann sowohl für einen festen Betriebsstandort als auch für einzelne Baustellen beantragt werden.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW fällt für die Vergabe der Abfallerzeugernummer eine Gebühr von 50,00 Euro an (§28 Nachweisverordnung).

Fristen

Die Abfallerzeugernummer kann über die bereitgestellten Antragsformulare oder den Online-Dienst bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel eine Woche.

Voraussetzungen

  • Der Betriebsstandort oder die Baustelle muss im Stadtgebiet Dortmund liegen.
  • Es muss sich um gefährliche Abfälle handeln.
  • Die Jahresmenge der gefährlichen Abfälle muss mehr als 2.000 Kilogramm betragen.

Rechtsgrundlagen

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Nachweisverordnung (NachwV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde (Abfallerzeugernummer), Altlastenauskunft

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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