Hilfe zum Lebensunterhalt
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig sind und weder Bürgergeld, noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:
- Den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts – Zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Mitglied der Einsatzgemeinschaft (z.B. Eltern, Kinder, Ehepartner*in, Lebenspartner*in, Partner*in einer eheänlichen/ lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft) wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
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Bedarfe für Unterkunft und Heizung, 146 KB, PDF . - Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.
Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie
- die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind.
- werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind.
- alleinerziehend sind.
- das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.
- wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt.
- das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (z. B. Durchlauferhitzer).
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche
Dieses umfasst zum Beispiel Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf, Schülerfahrkarten, ergänzende Lernförderung, Mittagessen in Schulen oder Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches. Für diese Leistung ist ein separater Antrag zu stellen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Übernahme von Schulden
In Ausnahmefällen gibt es eine Übernahme von Schulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, Sicherung Ihrer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, z. B. Schulden beim Energieversorger. Nähere Informationen bei drohendem Wohnungsverlust finden Sie hier.
Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Einkommen der Mitglieder einer Einsatzgemeinschaft (z.B. Erwerbseinkommen, Unterhaltsleistungen und Renteneinkünfte) mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken. Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel: Kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: EUR 10.000) oder ein angemessenes Hausgrundstück.
Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.
Online-Services und Formulare
Links
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form des Rentenbescheides
- Einkommensnachweise
- Krankengeld
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise (beispielsweise Sparguthaben)
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen (insbesondere hinsichtlich der Miethöhe Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten)
- Unterlagen über Versicherungsbeiträge, Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung (also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung)
Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Im Einzelfall können weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangt werden.
Fristen
Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Voraussetzungen
Sie sind hilfebedürftig und befristet voll erwerbsgemindert oder beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
Sie erhalten kein/e Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundleistungen für Asylsuchende.
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Brackel
Anschrift und Erreichbarkeit44143 Dortmund
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Innenstadt
Anschrift und Erreichbarkeit44147 Dortmund
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialbüro Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
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