Service

Begleitende Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf

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Beratung/ finanzielle Förderung für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte sowie deren Arbeitgeber*innen

Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellten, zu sichern. Dazu bietet sie begleitende Hilfen im Arbeitsleben an, insbesondere Information und Beratung sowie finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.

Leistungen an Menschen mit Schwerbehinderung bzw. ihnen gleichgestellte Menschen:

  • Finanzielle Leistungen für technische Arbeitshilfen
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes – nur für Selbständige und Beamte
  • Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung - nur für Selbständige und Beamte
  • Hilfen zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit

Leistungen an Arbeitgeber*innen:

  • Behinderungsgerechte Gestaltung von vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen durch Ausstattung mit behinderungsbedingt notwendigen technischen Arbeitshilfen
  • Die Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" unterstützt Sie bei der Antragstellung und steht Ihnen beratend zur Seite.

Wichtige Hinweise:

  • Zuschüsse und Darlehen werden in der Regel nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird.
  • Eine Aufstockung von Förderungen anderer Träger findet nicht statt.

Inklusion & Menschen mit Behinderung

Online-Services und Formulare

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

  • Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes, aus dem Grad und Art der Behinderung hervorgehen
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Kopie des Gleichstellungsbescheides von der Bundesagentur für Arbeit bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 aber mindestens 30
  • Je nach Einzelfall weitere Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie, jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles, mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 3 Wochen möglich.

Voraussetzungen

  • Es liegt eine anerkannte Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) oder eine durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellte Gleichstellung vor.
  • Der Beschäftigungsumfang muss mindestens 15 Wochenstunden betragen.
  • Das Beschäftigungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.
  • Es ist nicht vorrangig ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Renten-oder Unfallversicherung) oder auch der Beschäftigungsbetrieb selbst zuständig.
  • Leistungen zur Gründung einer selbständigen Existenz können nur diejenigen Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte erhalten, die nicht erwerbstätig sind oder deren bisheriges Arbeitsverhältnis von Kündigung bedroht ist.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Behinderte Menschen im Beruf

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstraße 16 , 3. Etage
44263 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Ansprechperson für Arbeitsplätze in:

    Aplerbeck, Brackel, Lütgendortmund: 0231 50-23366

    Innenstadt-West: 0231 50-23363

    Innenstadt-Ost, Eving, Hombruch: 0231 50-23360

    Innenstadt Nord, Hörde, Huckarde, Mengede, Scharnhorst: 0231 50-26326

    Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      Geschlossen
    • Donnerstag
      bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich.

    Weitere Services

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    Altersrente für Schwerbehinderte

    Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.

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    Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO

    Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.

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    Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.

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    Antrag auf Übermittlung eines QR-Codes zur Nutzung der beschrankten P+R-Anlagen in Dortmund aufgrund einer Behinderung

    Beantragen eines persönlichen QR-Codes, um kostenfrei auf den P&R-Anlagen der Stadt Dortmund parken zu können. Gültiges ÖPNV-Ticket ist erforderlich.

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    Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.

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    Flüchtlinge erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

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    Suchen Sie Unterstützung und Kontrolle für Betreuungseinrichtungen in Dortmund? Die Dortmunder Heimaufsicht kümmert sich. Mehr Infos hier.

    Dortmund-Karte

    Die Dortmund-Karte im Scheckkartenformat ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die vergünstigte Teilnahme an Freizeit- & Kulturveranstaltungen.

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    Dortmund-Pass

    Der Dortmund-Pass wird zur Dortmund-Karte. Sie ermöglicht die vergünstigte Teilnahme im Freizeit- und Kulturbereich für Sozialhilfeempfänger*innen.

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    Sind Unterhaltsansprüche von Ihnen auf die Stadt Dortmund übergegangen? Nutzen Sie hier den Online-Assistenten, um ihre Pflichten zu klären.

    Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice

    Suchen Sie Unterstützung im Umgang mit älteren Angehörigen? Der "Seniorenbegleitservice" in Dortmund bietet Hilfe. Hier mehr erfahren.

    Elterngeld

    Elterngeld unterstützt Eltern in der Baby-Pause. Neben dem klassischen Elterngeld gibt es seit 01.07.2015 das ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit.

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