Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Wenn gegen Sie Unterhaltsansprüche auf die Stadt Dortmund übergegangen sind, haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, online Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben.
Das Einkommen eines Leistungsberechtigten reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken, sodass diese Person Sozialhilfe nach dem SGB XII bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadt Dortmund erhält.
In diesem Fall geht der Unterhaltsanspruch gemäß § 94 Abs. 1 SGB XII auf die Stadt Dortmund über.
Dieser Unterhaltsanspruch kann nur verwirklicht werden, wenn die unterhaltspflichtige Person aufgrund der eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage ist, finanzielle Mittel für die zum Unterhalt berechtigte Person aufzubringen.
Mit dem Online-Assistenten "Selbstauskunft zur Wahrnehmung von Unterhaltsansprüchen" haben Sie die Möglichkeit, Auskunft über Ihr Einkommen, Vermögen, monatliche Belastungen, Kreditverpflichtungen und eventuell absetzbare Beträge zu geben.
Nach vollständigem Ausfüllen des Formulars kann die Stadt Dortmund prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe unterhaltspflichtige Personen zu einem Unterhaltsbeitrag herangezogen werden können.
Dafür ist es notwendig, dass das Formular vollständig und gewissenhaft ausgefüllt und entsprechende Nachweise beigefügt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auskünfte systematisch, verständlich und lückenlos zu erteilen sind, um eine unterhaltsrechtliche Nachprüfung zu ermöglichen. Die Unterhaltsberechnung erfolgt auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
Die notwendigen Unterhalten können beim Ausfüllen des Formulars direkt beigefügt oder nachgereicht werden. Diese können beispielsweise sein:
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerbescheide und Anlagen, Nachweis über den Bezug von sozialen Leistungen, Rentenbescheide etc.)
- Höhe der Miet- und Heizkosten
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Depotauszüge, Immobilienbesitz etc.)
- Nachweise zu absetzbaren Beträgen (Gewerkschaftsbeiträge, Zusatzversicherungen, Lebensversicherung etc.)
- Nachweis über Kreditverpflichtungen
- Unterhaltsurteile/ Vereinbarungen
Bei Wohneigentum bzw. Grundbesitz:
- Eigentumsnachweis
- Hypotheken
- Zahlungen an Bausparkassen
- Ausgaben (Erbpachtzinsen, Leibrenten, Hausgeld, Instandhaltungsaufwand)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.
Fristen
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Aufforderung zurück.
Voraussetzungen
Sie wurden vom Sozialamt der Stadt Dortmund gebeten, die „Selbstauskunft zur Wahrnehmung von Unterhaltsansprüchen“ vollständig auszufüllen, da Sie grundsätzlich – vorbehaltlich Ihrer Leistungsfähigkeit – zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind.
Rechtsgrundlagen
- § 67 a Abs. 2 Satz 1 SGB X (Sozialgesetzbuch X)
- § 16 SGB IV (Sozialgesetzbuch IV)
- § 93 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) i. V. m. §§ 3 und 7 Abs. 4 AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
- § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII)
- § 117 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII)
- § 1601 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Zentrale Anspruchsverfolgung, Widerspruchs und Klageverfahren
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Offene Sprechstunde Dienstags und Donnerstags 9 – 11 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten.
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