Service

Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftanerkennung, gemeinsame Sorge)

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Ihre*n zuständige*n Ansprechpartner*in finden Sie an den Standorten:

  • Hospitalstraße 2 - 4 (für AP, BR, EV, INO, INW, IO, IW, SCHA)

oder

  • Werner Straße 10 (für HÖ, HOM, HU, LÜ, MG)

Sie erreichen uns schriftlich über den Postweg oder über unser digitales Kontakformular (siehe unten). Alternativ können Sie uns eine E-Mail schreiben an: beistandschaften@stadtdo.de.

Der Fachdienst Beistandschaften des Jugendamts berät und unterstützt ...

    • werdende und/oder alleinstehende Eltern
    • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
    • junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere:

  • die Beratung in Unterhaltssachen (§§ 18 und 52a SGB VIII),
  • die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten sowie
  • die Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft

    Der Schwerpunkt der Aufgaben im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt liegt auf der zivilrechtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen.

    • In der Regel wird Ihnen nach Anfrage über das Kontaktformular oder über die E-Mail beistandschaften@stadtdo.de ein Termin zur Unterhaltsberatung schnellstmöglich innerhalb von 1-2 Wochen angeboten.

    • Was in Ihrem Fall erforderlich ist, wird im persönlichen Beratungsgespräch geklärt.

    Darüber hinaus können Sie auch alle in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen im Kindschaftsrecht vornehmen lassen. Dazu gehören insbesondere:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Erklärung über die gemeinsame Sorge
    • Unterhaltsurkunden

    Beurkundungen beim Jugendamt können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Eine kurzfristige Terminvergabe ist grundsätzlich nicht möglich. In der Regel besteht eine Vorlaufzeit von 3-6 Wochen für einen freien Termin.

    Kinder, Jugendliche & Familie

    Online-Services und Formulare

    Gebühren

    Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an

    Links

    Rechtsgrundlagen

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Kontakt

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Hospitalstraße

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Hospitalstraße 2-4
    44149 Dortmund
    Öffnungszeiten:

    Termine können werktags nach Vereinbarung vergeben werden.

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Werner Straße

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Werner Straße 10
    44388 Dortmund
    Öffnungszeiten:

    Termine können werktags nach Vereinbarung vergeben werden.

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