Ehename / Familienname
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Bitte beachten Sie die Änderungen zum Namensrecht ab dem 1. Mai 2025. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie unten im FAQ.
Das deutsche Namensrecht bietet einige Wahlmöglichkeiten zum Familiennamen nach der Eheschließung.
Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie unten in den FAQs.
Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, melden Sie sich über das unter der nachfolgenden Rubrik "Online-Services und Formulare" bereitgestellte Kontaktformular beim Standesamt. Verbindung auf. Bitte geben Sie im Formular auch Ihre E-Mail und Telefonnummer an.
Online-Services und Formulare
Gebühren
ab 01.01.2025
- 38,00 €: Erklärungen zur Namensführung, die nach der Eheschließung oder Auflösung der Ehe bestimmt werden
- 9,00 €: Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
Unterlagen
- Sollten Sie keinen Ehenamen bestimmt haben, so können Sie nachträglich diese Bestimmung nachholen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache beider Ehegatten unter Vorlage der gültigen Personalausweise und der Eheurkunde erforderlich.
- Sollte nach Auflösung der Ehe, die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vor der Eheschließung geführten Namens gewünscht sein, so ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises, der Eheurkunde und des Nachweises der Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil/ Aufhebungsurteil/ Sterbeurkunde etc.) erforderlich.
- Sollten Sie einen gemeinsamen Ehenamen, der vor dem 01. Mai 2025 bestimmt wurde, widerrufen wollen, so ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises und der Eheurkunde erforderlich.
- Sollten Sie Ihren Ehenamen durch Wahl eines aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamens neu bestimmen wollen, so ist ebenfalls eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises und der Eheurkunde erforderlich.
Fristen
Eine nachträgliche Ehenamensbestimmung oder Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe kann jederzeit durchgeführt werden.
Voraussetzungen
- Zur Anmeldung der Eheschließung können Sie die "beabsichtigte" Namensführung erklären. Wirksam wird diese allerdings erst zur Eheschließung. Das heißt: sobald Sie beide "Ja" gesagt haben, ist die beabsichtigte Namensführung rechtswirksam geworden.
- Sollten Sie keinen Ehenamen bestimmt haben, so können Sie nachträglich diese Bestimmung nachholen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache beider Ehegatten unter Vorlage der gültigen Personalausweise und der Eheurkunde erforderlich.
- Sollte nach Auflösung der Ehe, die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vor der Eheschließung geführten Namens gewünscht sein, so ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises, der Eheurkunde und des Nachweises der Auflöung der Ehe (Rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsurteil/Sterbeurkunde etc.) erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- §§ 1355 und 1355a BGB
- §§ 41 ff. PStG
Alle Informationen zum Ehenamen/Familiennamen
Welche Änderungen gelten seit dem 1. Mai 2025?
Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
- Ehepaare können künftig einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen, der sich aus den Nachnamen beider Partner*innen zusammensetzt.
- Auch Kinder können nun einen Doppelnamen erhalten, bestehend aus den Nachnamen beider Elternteile – unabhängig vom Familienstand der Eltern.
- Dabei können die Doppelnamen zukünftig mit oder ohne Bindestrich geführt werden.
Erleichterte Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder
- Nach einer Trennung der Eltern kann ein Kind künftig leichter den Nachnamen des betreuenden Elternteils annehmen.
- Hat ein Kind im Zuge einer Stiefeltern-Eheschließung einen neuen Familiennamen erhalten, kann es im Falle einer Scheidung zu seinem ursprünglichen Namen zurückkehren.
Berücksichtigung besonderer Namenstraditionen und geschlechtsangepasster Namensformen
- Das neue Gesetz ermöglicht es, den Ehenamen oder Geburtsnamen eines Kindes in geschlechtsangepasster Form zu führen.
- Darüber hinaus werden durch die Reform traditionelle Namenspraktiken, etwa der sorbischen, friesischen oder dänischen Minderheiten, berücksichtigt.
Modernisierung des internationalen Namensrechts
- Künftig richtet sich der Name einer Person grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Alternativ kann durch Erklärung das Recht des Staates gewählt werden, dem diese Person angehört.
- Demnach gilt: Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gilt grundsätzlich deutsches Namensrecht, sofern keine anderweitige Rechtswahl getroffen wird.
Nach welchem Recht richtet sich die Namensführung?
- Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Alternativ kann durch Erklärung das Recht des Staates gewählt werden, dem diese Person angehört.
- Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, gilt grundsätzlich deutsches Namensrecht, sofern keine anderweitige Rechtswahl getroffen wird.
- Da die rechtlichen Vorschriften zur Namensführung in der Ehe in jedem Land unterschiedlich sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten umfangreiche Literatur zu Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte.
Welchen Ehenamen können wir für uns festlegen?
- Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (den sogenannten "Ehenamen") bestimmen.
- Tun sie dies nicht, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter. So ist es also auch durchaus denkbar, dass Sie in einer neuen Ehe weiterhin Ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer Vorehe führen.
- In diesem Fall können Sie jederzeit bei bestehender Ehe- aber nur von beiden Ehegatten gemeinsam - noch "nachträglich" einen Ehenamen bestimmen.
- Sollten Sie vor dem 1. Mai 2025 einen Ehenamen bestimmt haben, können Sie ihn auch während der Ehe wieder ablegen. Hierzu wenden Sie sich an das Heiratsstandesamt.
- Wird jedoch ein gemeinsamer Familienname (Ehename) bestimmt, kann dies entweder der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name eines Ehegatten sein.
Welchen Doppelnamen (= beide Ehepartner*innen führen denselben Doppelnamen) können wir festlegen?
- Ehepaare können einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen, der sich aus den Nachnamen beider Partner*innen zusammensetzt.
- Ebenso ist es möglich, einen Doppelnamen, den man durch Hinzufügung seines Namens zum Ehenamen in der Vorehe erworben hat, an den neuen Ehegatten weiterzugeben.
- Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geführt werden.
- Dreifachnamen sind nicht zulässig.
Welchen Begleitnamen (= zwei Familiennamen, die nur ein*e Ehepartner*in führt) kann ich wählen?
Wird ein Ehename bestimmt, hat der*die Ehepartner*in, dessen*deren Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Begleitnamen zu führen.
Dem Ehenamen kann:
- der Geburtsname vorangestellt werden,
- der Geburtsname angefügt werden,
- der vor der Eheschließung geführte Name vorangestellt werden oder
- der vor der Eheschließung geführte Name angefügt werden.
- Wird von dem*der Ehepartner*in ein Begleitname geführt, so kann dieser durch Erklärung vor dem Standesamt widerrufen werden, so dass nur noch der Ehename geführt wird.
- Eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.
- Begleitnamen können mit oder ohne Bindestrich geführt werden.
Namensänderung nach Scheidung oder Tod
- Wird eine Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst, kann der Geburtsname oder auch der Name, der vor dieser Ehe geführt wurde, wieder angenommen werden.
- In diesen Fällen wenden Sie sich bitte über das unter der nachfolgenden Rubrik "Online-Services und Formulare" bereitgestellte Kontaktformular beim Standesamt. Bitte geben Sie im Formular auch Ihre E-Mail und Telefonnummer an.
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
-
Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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