Altersrente für Frauen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
- +49 231 50-22554 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
- +49 231 50-26935 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
- +49 231 50 26015 Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden (bestenfalls etwa drei Monate vor beabsichtigten Rententermin).
- Zahlung einer Rente nur für Frauen ab dem 65. Lebensjahr für Frauen bis Jahrgang 1951.
- Sie kann mit Abschlägen ab dem 60. Lebensjahr beantragt werden. Abschläge bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder beim Versicherungsamt der Stadt Dortmund (Bürgerdienste) erfragen.
Online-Services und Formulare
Informationsblätter
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
- Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), wenn noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert
Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht im Versicherungsverlauf gespeichert) - Bankverbindung, BIC/ IBAN-NR.
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1984
- Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung
- Krankenversicherungskarte
- Steueridentifikationsnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers.
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe des Rentenantrags ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem für den Beginn eines Krankenversicherungsschutzes maßgeblich sein. Rentenanträge müssen daher - um Rechtsnachteile zu vermeiden - rechtzeitig gestellt werden.
- Der Rentenantrag sollte 3-31/2 Monate vorher gestellt werden.
Voraussetzungen
- Vor dem 01. Januar 1952 geboren
- Vollendung des 60. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich)
- mehr als 10 Jahre (mindestens 121 Monate) Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (auch Kindererziehungszeiten) nach Vollendung des 40. Lebensjahres.
Rechtsgrundlagen
§ 237a, 6. Sozialgesetzbuch, SGB VI
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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