Schulische Inklusion
Inklusive Schulentwicklung
Seitdem am 01.08.2014 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft trat, haben die Erziehungsberechtigten der Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule. Das inklusive Lernen hat wiederum in der Stadt Dortmund bereits eine längere Tradition.
Inklusive Schulentwicklung - Hinweise zur Konzepterstellung
Bereits seit dem Schuljahr 1987/88 setzt die Stadt Dortmund das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Praxis erfolgreich um. Die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen stieg mit Einführung der „Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den Förderort“ (VO-SF) ab dem Schuljahr 1995/96 sprunghaft an.
Auf der Grundlage der aktuellen Ausbildungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) aus dem Jahr 2005 hat sich die Dortmunder Schullandschaft diesem Prozess entsprechend weiterentwickelt und das Gemeinsame Lernen sowie die Unterstützungsangebote für Schulen im Gemeinsamen Lernen ausgebaut. Hierbei sind die Dortmunder Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen mit ihren Gesamtschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien gleichermaßen an der Umsetzung beteiligt.
Um die Unterrichtsentwicklung, Teamentwicklung sowie den Aufbau von Beratungsstrukturen an den Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie den Schulen der Einzelintegration der Stadt Dortmund kontinuierlich verbessern zu können, bietet das Schulamt für die Stadt Dortmund für Schulleitungen und Lehrkräfte aller Schulen zu Themen der sonderpädagogischen und präventiven Förderung sowie zu Fragen der inklusiven Schulentwicklung unterschiedliche fachliche und systemische Beratungsmöglichkeiten:
- Inklusionsfachberater*innen (IFA)
- Inklusionskoordinator*innen (IKO)
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Beratungshaus Inklusion - Berater*innen für Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
Ansprechpartnerin für "Inklusion an Dortmunder Schulen" des Schulamtes ist Holger Nolte.
Glossar
Hier werden Schlagwörter zum Gemeinsamen Lernen in der Grundschule einfach erklärt:
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Kinder mit einem besonderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinen Schule.
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