Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Inklusion & Menschen mit Behinderung
  4. Schwerbehindertenrecht
  5. Ärztlicher Dienst
Sozialamt zur Fachbereichsstartseite

Schwerbehindertenrecht

Ärztlicher Dienst

Diese Seite informiert Sie über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX).

Warum wird begutachtet?

Der versorgungsärztliche Dienst führt Untersuchungen von Einzelpersonen durch und erteilt Stellungnahmen nach Aktenlage. Gesetzliche Grundlage ist das SGB IX.
Der versorgungsärztliche Dienst ist als Teil des gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund angegliedert.

Was wird begutachtet?

Die Stellungnahmen und Untersuchungen dienen der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Feststellung von Nachteilsausgleichen bzw. Merkzeichen wie:

  • Bl - Blind
  • H - Hilflos
  • G - erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG - außergewöhnlich gehbehindert
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen
  • RF - Rundfunkgebührenbefreiung
  • Gl - Gehörlos

Wer wird begutachtet?

Der versorgungsärztliche Dienst ist zuständig für alle Antragstellenden, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Dortmund, Bochum oder Hagen haben.

Wie wird begutachtet?

Für die ärztliche Begutachtung steht ein Team aus Ärzt*innen und medizinischen Assistent*innen zur Verfügung. Die Ärzt*innen sind im Hinblick auf ihre Gutachtertätigkeit langjährig erfahren. Die Begutachtung richtet sich nach den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Hierdurch ist eine einheitliche Beurteilung des GdB und der Merkzeichen gewährleistet.

Im Rahmen der versorgungsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt. Es wird ein aktueller körperlicher und psychischer Untersuchungsbefund erhoben. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen oder andere Therapeut*innen werden ausgewertet.

Auf der Grundlage von Fremdbefunden erfolgen auch die ärztlichen Stellungnahmen nach Aktenlage. Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzt*innen können im Einzelfall veranlasst werden.

Was sollte man mitbringen?

  • Einladungsschreiben
  • Personalausweis

Und soweit vorhanden und nicht älter als zwei Jahre:

  • ärztliche Unterlagen: z.B. Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs usw.

Der Untersuchungstermin geht aus dem Einladungsschreiben hervor.

Stadt Dortmund - Sozialamt - Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen Schwerbehindertenangelegenheiten

Anschrift und Erreichbarkeit
Das Versorgungsamt in Dortmund-Körne von außen
Bild: Stadt Dortmund
Kontakt
Anschrift
Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund
Telefonische Erreichbarkeit
  • Montag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Freitag
    bis
Ungesteuerte Öffnungszeiten (Persönliche Erreichbarkeit)
  • Dienstag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Termine außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten werden auf Wunsch ermöglicht.

Mehr zum Thema

Parkplatz für Menschen mit Behinderung

Erfahren Sie alles über individuelle Parkplätze für Menschen mit Behinderungen: von Voraussetzungen bis zur Antragsstellung.

Behindertenfahrdienst

Dortmunds Sozialamt bietet einen speziellen Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung an. Erfahren Sie mehr.

Die Örtliche Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in dortmunder Grundschulen. Informationen zur Beratung, Unterstützung bei Gesundheit, Anträgen & mehr.

Übergang Sek I Sek II

Die Teilnahme am Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt auch für die Sekundarstufe II.

Koordinierungsstelle Einsamkeit

Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund

Dortmunder Inklusionsplan

Alle zwei Jahre berichtet die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Unterstützte Kommunikation und assistive Technologien

UK oder AAC (Alternative and Augmentative Communication) ist im weiteren Sinne eine behindertenpädagogische Konzeption.

Zeugnisse im Gemeinsamen Lernen

Informationen zu den Zeugnissen, die im Gemeinsamen Lernen für Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung herausgegeben werden.

Schulische Inklusion

Die Dortmunder Schulen achten auf kindliche Individualität. Dabei erhalten alle Kinder die Unterstützung, die sie für ihre Entwicklung brauchen.

Übergang Klasse 4/5 im Gemeinsamen Lernen

Die Grundlage für den Prozess des Übergangs von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bildet die Bezirksregierung Arnsberg

Fachkräfte schulischer Inklusion

Verantwortlichkeiten in der multiprofessionellen Arbeit (MPT) schulischer Inklusion in der Grundschule.

Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.

Abschlüsse und Beendigung im Bildungsgang Lernen

Informationen zu Schulabschlüssen für Schüler*innen im Förderschwerpunkt Lernen.

Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Alle zwei Jahre berichtete die Behindertenbeauftragte dem Behindertenpolitischen Netzwerk, wie es um die Belange von Menschen mit Behinderungen steht

Autismus-Spektrum-Störung

Informationen, Hilfe und Beratungsmöglichkeiten bei einer vorliegenden Autismus-Spektrum-Störung im Schulalltag.