Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Mobilität & Verkehr
  4. Gewerbliche Mobilität
  5. Güterkraftverkehrserlaubnis und Gemeinschaftslizenz
Tiefbauamt zur Fachbereichsstartseite

Straßenverkehrsbehörde

Güterkraftverkehrserlaubnis & Gemeinschaftslizenz

Erlaubnispflicht

Wer als Unternehmer*in im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Für den innerdeutschen Verkehr ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis und für den grenzüberschreitenden Verkehr eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Oft gestellte Fragen

Was ist Güterkraftverkehr?

Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist Güterkraftverkehr die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t haben.

Somit fallen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen unter die Bestimmung des GüKG, sofern die Gewichtsgrenze von 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger überschritten wird.

Transporte im Werkverkehr bedürfen keiner Erlaubnis, müssen aber dem Bundeamt für Güterverkehr vor Beginn einer Fahrt angezeigt werden.

Welche Voraussetzungen sind für eine Genehmigung zur erfüllen?

Gemäß der „Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates“ bestehen folgende Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung:

  • die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes,
  • die fachliche Eignung des Unternehmers und des Verkehrsleiters
  • das Vorhandensein einer Niederlassung mit Räumlichkeiten die über eine hinreichende Ausstattung zur tatsächlichen Ausübung des Gewerbes verfügen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Eigenkapitalnachweis
  • Sachkundennachweis
  • Führungszeugnis
  • Beschäftigungsnachweis
  • Ausfertigung des GmbH-Vertrages

  • Eigenkapitalnachweis, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung. Das erforderliche Eigenkapital ist abhängig vom eingesetzten Fuhrpark. Es beträgt:
    • Mindestens 9.000 € für nur ein „genutztes“ Fahrzeug und
    • 5.000 € für jedes weitere „genutzte“ Fahrzeug.
  • Sachkundennachweis (Prüfungszeugnis IHK) für den Unternehmer bzw. den Verkehrsleiter. Informationen zur fachlichen Eignung erhalten Sie von der IHK zu Dortmund, Märkische Straße 120,44141 Dortmund, Telefon 0231/5417-154.
  • Führungszeugnis nach Belegart Null – zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9. Als Empfänger dieser Auskünfte ist anzugeben: Stadt Dortmund, Tiefbauamt, 66/2-2, 44122 Dortmund.
    Bei juristischen Personen mit mehreren Geschäftsführern benötigt jeder Geschäftsführer diese beiden Registerauskünfte, ebenso der Verkehrsleiter. Die beiden Registerauskünfte beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes. Wenn Ihr Hauptwohnsitz Dortmund ist: Stadt Dortmund, Bürgerdienste, StA33, Südwall 2-4 oder bei den Bezirksverwaltungsstellen in den Stadtbezirken.
  • Beschäftigungsnachweis des Verkehrsleiters
  • Gewerblichen Mietvertrag bzw. Zusatz im Mietvertrag, dass der Mieter die Wohnung gewerblich nutzen darf
  • Bei einer GmbH: jeweils eine Ausfertigung des GmbH-Vertrages, der Gesellschafterliste und des Handelsregisterauszugs

Zudem sind Bescheinigungen folgender Stellen beizubringen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:

  • Finanzamt
  • Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
  • Stadtkasse.

Je nach den Umständen können im Einzelfall auch weitere Unterlagen notwendig sein. Einzelheiten zum Antragsverfahren erfahren Sie von den genannten Ansprechpartnern.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 6 Wochen.

Welche Kosten entstehen?

Gemeinschaftslizenz / beglaubigte Kopie: 350 € / 80 €
Güterkraftverkehrserlaubnis / Ausfertigung: 350 € / 80 €
Berichtigung / Ersatz: 40 €

Wann kann ich persönlich vorsprechen?

Nach Terminvereinbarung

Kontakt

Links & Downloads zum Thema

Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Gewerblicher Güterverkehr

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Königswall 14
44137 Dortmund

Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Mehr zum Thema

Begleitender Arbeitskreis

Informationen zum Begleitenden Arbeitskreis im Rahmen des Masterplans Mobilität des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Baustelle Neuer Graben

Diese Seite informiert zur Baustelle "Neuer Graben". Der Neue Graben wird in Höhe der Wanderbaustelle jeweils voll gesperrt.

Umbaumaßnahme Stadtbahnbahnhof Münsterstraße

Aktuelle Informationen zu Umbaumaßnahmen am Stadtbahnbahnhof Münsterstraße, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund

Historie der Stadtbahn

Informationen über die gesamte Historie der Stadtbahn in der Stadt Dortmund

Fahrpersonalrecht

Wichtige Informationen sowie eine Übersicht der Regelungen für Arbeitsbedingungen, Qualifikationen & Arbeitszeiten im Straßenverkehr. Mehr erfahren.

Verkehrskonzept Hafen

Erfahren Sie mehr über das Verkehrskonzept Hafen aus dem Stadtplanung- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.

Baumaßnahme Brechtener Heide

Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme an der Brechtener Heide, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund

Verkehrsuntersuchung Hacheney

Erfahren Sie mehr über die Verkehrsuntersuchung Hacheneyer aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.

Nahverkehrsplan / ÖPNV

Informationen aus dem Stadtplanung- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund zum "Nahverkehrsplan / ÖPNV".

Brückenbau

Informationen zu den Aufgaben des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit allen Bereichen im Brückenbau

Infoforum Emissionsfreier Lieferverkehr

Infos zum Forum Emissionsfreier Lieferverkehr als Teil des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" des Stadtplanungs- & Bauordnungsamtes Dortmund.

Mobilitätsmanagement an Schulen

Informationen zum Mobilitätsmanagement an Schulen im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund erhalten Sie hier.

Umbaumaßnahme barrierefreie Stadtbahnhaltestellen

Aktuelle Informationen zu allen Umbaumaßnahmen hinsichtlich barrierefreien Stadtbahnhaltestellen, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund

Erschließung, Lärmschutz, Lufthygiene

Informationen über die Erschließung von Verkehrswegen, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund, in Verbindung mit Lärmschutz und Lufthygiene.

Umbaumaßnahme Westfalenhütte

Aktuelle Informationen zu Umbaumaßnahmen an der Westfalenhütte, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund.