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Karriere

Ausbildung zum/zur Brandoberinspektor*in

Mit Fachhochschuldiplom oder Bachelor Brandoberinspektor/-in werden

Beamt*innen der Laufbahngruppe 2 - 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) nehmen bei Einsätzen, sei es bei der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung oder anderen Unglücksfällen eine leitende Funktion wahr oder Sie sind als Sachbearbeiter*in in einer der Fachabteilungen tätig.

Im Einsatz

Bevor sie die erforderlichen Aufträge zur Abwehr der Gefahren oder zur Bekämpfung des Schadens erteilen, müssen sie die Lage erkunden, erkennen und beurteilen. Sie überwachen die eingeleiteten Maßnahmen und passen diese immer wieder an das sich verändernde Einsatzgeschehen an. Sie sind für die erfolgreiche Durchführung des Einsatzes und dabei beispielsweise in der Funktion eine*r Zugführer*in für bis zu fünf Einsatzfahrzeuge mit 10 bis 15 Feuerwehrleuten und weitere zugeordnete Einsatzkräfte verantwortlich, die sich gegebenenfalls auch aus Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen zusammensetzen

Auf der Wache

Beamt*innen der Laufbahngruppe 2 - 1. Einstiegsamt können auch mit der Leitung einer Feuer- und Rettungswache betraut sein. Dann sind sie z.B. für die Einsatzbereitschaft der Wache und der technischen Einrichtung bzw. Ausrüstung verantwortlich. Um dies zu gewährleisten, koordinieren sie die schichtdienstleistenden Wachabteilungen und planen Ausbildung und Einsatz der Mitarbeiter*innen.

In den Fachabteilungen

Hier werden sie als Sachbearbeiter*in, z.B. in den Bereichen vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, in der Einsatzplanung oder der Technik-Abteilung, eingesetzt. Mit steigender Berufserfahrung übernehmen sie auch hier Führungsaufgaben. Diese Tätigkeiten werden in der Regel im Tagesdienst erledigt.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz
  • Mindestens das Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder in einem entsprechenden Studiengang einer Universität
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) oder die Bereitschaft, diese bis zur Einstellung auf eigene Kosten zu erlangen
  • Das Höchstalter bei Ausbildungsbeginn: 39 Jahre
  • Einwandfreier Leumund, ein Führungszeugnis wird bei Einstellung angefordert
  • Brillen- und Kontaktlinsenträger*innen werden auf ihre Tauglichkeit ärztlich untersucht (Bewerber*innen können u. a. nur dann im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die Sehschwäche auf keinem Auge den Wert von 3,0 Dioptrien überschreitet)
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Benutzung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3. Bei Vorliegen von in den DGUV Empfehlungen zur Eignungsbeurteilung benannten Erkrankungen, die eine hohe Relevanz für die Eignung haben, liegt eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Benutzung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 nicht vor. Die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung durch eine*n von der Stadt Dortmund beauftragte*n Arbeitsmediziner*in
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung. Die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung durch eine*n von der Stadt Dortmund beauftragte*n Arbeitsmediziner*in

Auf einen Blick

Neben der Bereitschaft, Schichtdienst zu leisten sowie hohe körperliche und psychische Belastungen auszuhalten, sind folgende Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz
  • Mindestens das Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder in einem entsprechenden Studiengang einer Gesamthochschule in einer technischen Fachrichtung
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) oder die Bereitschaft, diese bis zur Einstellung auf eigene Kosten zu erlangen
  • Höchstalter bei Ausbildungsbeginn: 39 Jahre
  • Einwandfreier Leumund, ein Führungszeugnis wird bei Einstellung angefordert
  • Brillen- und Kontaktlinsenträger*innen werden auf ihre Tauglichkeit ärztlich untersucht (Bewerber*innen können u. a. nur dann im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die Sehschwäche auf einem Auge den Wert von 3,0 Dioptrien nicht überschreitet)
  • Uneingeschränkte Feuerwehrdienst- und Atemschutztauglichkeit nach G 26 (die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung)

Soweit Sie in weiterer Entfernung von Dortmund wohnen, beachten Sie bitte: Bei einer Einstellung wird Ihre Bereitschaft vorausgesetzt, Ihren Wohnsitz nach Dortmund bzw. in die unmittelbare Umgebung der Stadt zu verlegen.

Die Bewerbung

Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen und sich dazu entschieden haben, sich für die die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes bei der Feuerwehr Dortmund ausbilden zu lassen, dann verwenden Sie bitte den in den Stellenausschreibungen hinterlegten Link zum Onlinebewerbungsverfahren.

Für das Bewerbungsverfahren werden neben dem Bewerbungsschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf noch folgende Unterlagen benötigt (Beglaubigung nicht erforderlich) :

  • Alle Schul-, Fachhochschul-, Gesamthochschul-, und Hochschulabschlusszeugnisse
  • Zeugnisse über sämtliche Beschäftigungsverhältnisse
  • Nachweise über Zusatz- oder Sonderausbildungen (insbesondere im Bereich der freiwilligen Feuerwehr)
  • Nachweise über Sportprüfungen oder –ausbildungen
  • Führerschein (Vor- und Rückseite)
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde

Sofern der Berufsausbildungsabschluss (bei BMA)/ bzw. Studiumsabschluss (bei BOIA/ BREF) noch nicht erfolgt ist, müssen die diesbezüglich geforderten Unterlagen spätestens 1 Monat vor Ausbildungsbeginn vorliegen.

Weitere Informationen

Stadt Dortmund - Feuerwehr Dortmund - Personal, Organisation und Finanzen

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Steinstr. 25
44147 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Öffnungszeiten: Verwaltung, Rettungsdienstgebührenstelle, Vorbeugender Brandschutz und Werkstätten

Personen
Antonia Lütkenhaus Sachbearbeiterin

Kontakt

Lukas Eckhoff stellv. Leiter Ausbildung

Kontakt

Löschzug 13 – Berghofen

Der Löschzug 13 (Berghofen) der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund wurde 1893 gegründet.

Waldbrand

Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus Unachtsamkeit oder Brandstiftung - die Feuerwehr Dortmund gibt Tipps zur Vorsorge.

Kommunales Lage- und Krisenmanagement

Zuständig für die Vorbereitungen zur Bewältigung von großen Schadensereignissen.

Feuer- und Rettungswache 6 – Scharnhorst

Die Feuer- und Rettungswache 6 ist eine Grundschutzwache.

Versorgung

Die Feuerwehr Dortmund geht seit 2009 neue Wege, um an andauernden Einsatzstellen die Kräfte vor Ort mit Getränken und Speisen zu versorgen.

Beratungsangebote

Die Beratungsangebote der Helfer & Retter aus Dortmund geben Sicherheitstipps und Hinweise. Auch Kurse und Präventivmaßnahmen werden hier vorgestellt.

Löschzug 26 – Lanstrop

Der Löschzug 26 ist in demselben Feuerwehrhaus untergebracht, das im Jahr 1962 von der Feuerwache 6 in einem ehemaligen Gemeindehaus bezogen wurde.

Laufende Projekte

Die Laufenden Projekte des Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR) der Stadt Dortmund

Feuer- und Rettungswache 9 – Mengede

Die Feuerwache 9 liegt im Stadtbezirk Mengede. Sie ist eine sogenannte „Grundschutzwache“ der Feuerwehr Dortmund.

Winterzeit

Die Feuerwehr Dortmund gibt Tipps und Hinweise zur kalten Jahreszeit.

Hausnummern

Die Feuerwehr Dortmund informiert zum Thema Anbringen von Hausnummern an Gebäuden, zum besseren Auffinden derselben sowie weiteren Tipps.

Dortmunder Notfallversorgungs-Initiative

Informationen des Projekts "Dortmunder Notfallversorgungs-Initiative" vom Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie.

Löschzug 24 – Asseln

Gegründet wurde der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Asseln im Februar 1970 mit 22 Kameraden aufgrund eines schweren Unwetters

Feuer- und Rettungswache 8 – Eichlinghofen

Die Feuerwache 8 der Feuerwehr Dortmund stellt für den Brandschutz und Hilfeleistungen einen sogenannten Grundschutz.

Beratung durch die Brandschutzdienststelle

Im Zusammenhang mit dem komplexen Themenfeld Brandschutz gibt es zahlreiche Fragestellungen, die an die Feuerwehr herangetragen werden.