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Sicherheit & Ordnung

Unerlaubte Abfallbeseitigung

Die Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen darf grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen erfolgen. Unerlaubte Abfallablagerungen, sogenannte „Wilde Müllkippen“ erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder können als Straftat verfolgt werden.

Hier werden Ihre Beschwerden und Anzeigen von abfallrechtlichen Missständen entgegengenommen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Umweltpostfach und Umwelthotline:
Die Umwelthotline und das Umweltpostfach sind zentrale Kontaktstellen. Dort werden Ihre Anliegen zu den Themen des Umweltamtes zentral aufgenommen und an die fachlich zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass über diese Kontakte in der Regel keine direkte fachliche Beratung erfolgt.

Erreichbarkeit
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Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Personen
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telefonisch vormittags erreichbar

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