Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Tiere
  4. Artenschutz
  5. Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten
Umweltamt zur Fachbereichsstartseite

Artenschutz

Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten

Änderungen im Artenschutz

Nach wie vor zählen Landschildkröten zu den streng geschützten Arten, für die besondere Regelungen bezüglich der Melde- und Kennzeichnungspflicht bestehen. Mit dem Jahreswechsel 2014 / 2015 sind der Tierausweis eingeführt sowie die Dokumentations- und Nachweispflichten angepasst worden.

Die neuen Regelungen vereinfachen die Dokumentation für die Halter*innen. Denn nach der ersten Anmeldung des Tieres bei der Unteren Landschaftsbehörde, behält der*die Besitzer*in alle Dokumentationen und legt sie nur auf Nachfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde vor.

Der Tierausweis ist vergleichbar mit dem Personalausweis, muss jedoch nicht durch die Behörde verlängert werden. Ist er erst einmal als Anlage zur EU-Bescheinigung behördlich gesiegelt, können Halter*innen von Schildkröten dies nun in Eigenregie durchführen. Wichtig ist nach wie vor die regelmäßige Dokumentation in den vorgeschriebenen Zeiträumen. Alle Dokumentationen sind aufzubewahren.

Lückenhafte Unterlagen führen dazu, dass die EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) ihre Gültigkeit verliert. Verkäufer*innen und Käufer*innen können mit einem Bußgeld belegt werden.

Bei der Erstmeldung eines Jungtieres und Beantragung einer EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) sind alle auf das Tier bezogenen Unterlagen und entsprechende Fotos bei der Unteren Landschaftsbehörde einzureichen. Die gesiegelte Fotodokumentation erhält der*die Besitzer*in zusammen mit der Vermarktungsgenehmigung zurück. Alle weiteren Fotodokumentationen sind eigenverantwortlich durchzuführen.

Der Erwerb eines Tieres ist mit Kopie der gültigen EU-Bescheinigung und Farbkopien der bisherigen Tierausweise (bzw. der früheren Fotodokumentationen) bei der Unteren Landschaftsbehörde anzumelden. Nach behördlicher Prüfung der Identität des Tieres erhält der*die Besitzer*in den letzten Tierausweis gesiegelt für die Nachweisführung zurück.

Bei Abgabe eines Tieres müssen alle Dokumente zum Tier an den*die neue*n Halter*in übergeben werden. Der*die neue Besitzer*in ist auf die unverzügliche Anmeldung des Tieres unter Vorlage aller Dokumente (EU-Bescheinigung und alle Tierausweise) hinzuweisen. Die Abgabe ist der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen.

Downloads

Mehr zum Thema

Jagd

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund und Interesse an der Jagd & einem Jagdschein haben, finden Sie hier alle wichtigen Informationen und Formulare.

Verlängerung eines Fischereischeins

Fischereischein verlängern in Dortmund: Erforderliche Unterlagen, Gebühren und Ablauf. Alle Infos für Angler!

Plumplori-Schutz

Das Schutzprojekt errichtet zusammen mit dem Indonesian Species Conservation Program eine Rehabilitationsstation für beschlagnahmte Plumloris.

Erstbeantragung eines Fischereischeines

Fischereischein in Dortmund beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren im Überblick. Jetzt informieren und angeln gehen!

Öffnungszeiten

Informationen zu den Öffnungszeiten des Zoos Dortmund

So erreichen Sie uns

Informationen zur Anreise zum Zoo Dortmund

Verlängerung eines Jagdscheins

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Jagdschein in Dortmund beantragen oder verlängern können. Notwendige Unterlagen und Gebühren im Überblick!

Für Familien

Informationen zu Angeboten für Familien im Zoo Dortmund

Zooangebote und Führungen

Informationen zu Führungsangeboten und -buchungen im Zoo Dortmund

Handel mit Anhang A-Arten

Erfahren Sie, wie Sie Vermarktungsgenehmigungen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß der EG-Verordnung erhalten können.

Säugetiere

Ein Überblick und Informationen über die Säugetiere im Zoo Dortmund

Humboldt-Pinguin-Schutz

Das Schutzprojekt Humboldt-Pinguin engagiert sich im Schutz von Brutinseln, Umweltbildung der lokalen Bevölkerung und Forschungsprojekten.

Unsere Zoo-Familie

Informationen zu den verschiedenen Tieren im Zoo Dortmund

Artenschutz

Erfahren Sie mehr über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und die Schutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten in Deutschland.

Breitmaulnashorn

In den Savannen Afrikas ist das Breitmaulnashorn zuhause. Als reiner Pflanzenfresser und Nichtwiederkäuer verbringt es viel Zeit mit Äsen von Gräsern.