Ratssitzung
Darüber entscheidet der Rat in seiner vierten Sitzung: Bauturbo, Brückviertel und neue Beigeordnete
Am Donnerstag, 26. März, kommt der Rat der Stadt Dortmund zusammen, um wichtige Weichen für städtische Projekte zu stellen. Es geht unter anderem um Kinderbetreuung und neue Schulen und um die städtebauliche Entwicklung in mehreren Stadtbezirken.
Unter dortmund.de/live können Sie die Sitzung im Livestream verfolgen.
Personalentscheidungen zu Beginn
Zunächst trifft der Rat der Stadt in seiner vierten Sitzung wichtige Personalentscheidungen: Er entscheidet darüber, ob Norbert Dahmen ab September 2026 Beigeordneter bleibt.
Dahmen wurde 2018 zum Rechts- und Ordnungsdezernenten gewählt und ist damit zuständig für das Rechts- und Ordnungsamt, die Bürgerdienste, das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sowie das Amt für Migration. Nun steht seine Wiederwahl für weitere acht Jahre an.
Gewählt wird außerdem ein Stadtkämmerer, der dem scheidenden Beigeordneten Jörg Stüdemann nachfolgt. Bis der neue Kämmerer seinen Dienst antritt, soll Norbert Dahmen ab April dessen Funktion einnehmen – auch darüber entscheidet der Rat.
Schneller Wohnraum schaffen mit dem „Bauturbo“
Schnellere Verfahren, klare Regeln und mehr Planungssicherheit für Bauherren – das soll das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – der „Bauturbo"– bringen.
Zur konkreten Ausgestaltung liegen mehrere Vorschläge verschiedener Fraktionen vor – der Rat der Stadt Dortmund wird darüber diskutieren und endgültig darüber beschließen. Gleichzeitig wird über den ersten Anwendungsfall für dieses Gesetz entschieden. Das ehemalige VEW-Verwaltungsgebäude aus den 1970er-Jahren ist das erste Projekt, das vom „Bauturbo“ profitieren könnte. Ein Investor plant am Rheinlanddamm mit 200 Wohnungen, Arztpraxen, Fitnesscenter und einem Quartiersladen.
Stadt sichert sich mit Vorkaufsrecht Einfluss im östlichen Brückviertel
Beim Verkauf von Häusern und Grundstücken im östlichen Brückviertel kann Dortmund jetzt mitentscheiden: Eine neue Satzung gibt der Stadt ein Vorkaufsrecht, um Wohnen, Vielfalt und die Entwicklung der City zu sichern. Betroffen ist das Gebiet zwischen Kuckelke und Brückstraße.
Mit der neuen Satzung kann die Stadt in Verkäufe von Grundstücken und Gebäuden eingreifen. Die Satzung gilt bereits seit dem 13. März, sie wurde per Dringlichkeitsentscheidung erlassen. Der Rat genehmigt sie in seiner Sitzung nachträglich.
Was ändert sich durch die Satzung? Sollte eine Immobilie in diesem Gebiet künftig verkauft werden, kann die Stadt anstelle der eigentlichen Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten in den Vertrag einsteigen. Sie bezahlt dann einen angemessenen Kaufpreis und wird zur Eigentümerin der Immobilie. Dies können die Kaufinteressentinnen und -interessenten abwenden, wenn sie sich verpflichten, das Grundstück entsprechend der städtischen Entwicklungsziele zu entwickeln.
Münsterstraße im Fokus
Fußgängerinnen und Fußgänger sollen an der südlichen Münsterstraße mehr Platz bekommen. Es geht dabei um das Gebiet zwischen Burgtor im Süden und Mehmet-Kubaşık-Platz im Norden. Der Rat möchte damit die Grundlage für Entwürfe zur Zukunft der Münsterstraße schaffen.
Die Ziele: Mehr Platz für die Menschen, Grün, Außengastronomie und Bänke – und damit ein attraktives, klimaresilientes Zentrum, in dem man sich gerne aufhält und einkauft.
Das Gutachten, das der Richtungsentscheidung zugrundeliegt, können Sie unter dortmund.de/muensterstrasse einsehen.
Unionviertel im Blick: Stadt prüft Schutz vor Verdrängung
Das Unionviertel könnte mit Ratsbeschluss eine „Soziale Erhaltungssatzung“ bekommen. Dieses Instrument aus dem Baugesetzbuch soll sicherstellen, dass langjährige Bewohnerinnen und Bewohner eines Viertels nicht aus diesem verdrängt werden können. Ob das für einen Teil des Unionviertels sinnvoll ist, soll nun vertieft untersucht werden.
Weitere Gebiete könnten folgen – insgesamt erfüllen elf Gebiete in Dortmund Grundbedingungen für eine Soziale Erhaltungssatzung.
Dortmund investiert in seine Infrastruktur
Thema im Rat wird auch die Frage, wie die Stadt mit den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität umgeht. Aus dem Sondervermögen fließen über das „Länder-und-Kommunal Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ (LuKIFG) insgesamt rund 364,2 Mio. Euro nach Dortmund. Die Stadt möchte sie in 57 Projekte stecken.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf weiterführenden Schulen und dem Ausbau von Grundschulen: Da ab dem kommenden Schuljahr jede Schulanfängerin und jeder Schulanfänger einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag hat, wird an den Grundschulen mehr Platz benötigt.
Kinderbetreuung: Ziel-Quote für Kinder unter drei Jahren könnte steigen
Bislang lag die Ziel-Quote für die Betreuung unter Dreijähriger in Dortmund bei 50 Prozent. Wenn der Rat der Stadt dem Vorschlag der Verwaltung folgt, könnte diese Quote auf 60 Prozent steigen. Verschiedene Studien zeigen, dass der Betreuungsbedarf für diese Altersklasse wächst.
Das Jugendamt rechnet in seiner strategischen Ausbauplanung für das Jahr 2035 jetzt mit einem Betreuungsbedarf von mindestens 60 Prozent für Kinder unter drei Jahren (U3-Kinder). Aktuell kann die Stadt Dortmund 44 Prozent der U3-Kinder einen Platz in der Kindertagesbetreuung anbieten.
Gesamtschule im Süden soll ein neues, größeres Gebäude bekommen
Zum Schuljahr 2028/29 soll die Gesamtschule im Süden mehr Raum auf einem neuen Grundstück bekommen. Wenn der Rat zustimmt, wird sie auf das Gelände der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney umziehen. Dort könnte ein moderner Komplex mit sechs Schulzügen entstehen, das sind zwei mehr als bisher. Diese Erweiterung wäre am aktuellen Standort „Am Lieberfeld 13“ in Wellinghofen nicht möglich.
Das Gebäude in Wellinghofen, das durch den Umzug der Gesamtschule in einen Neubau frei wird, könnte dann ab dem Schuljahr 2028/29 als temporärer Teilstandort der Marie-Reinders-Realschule genutzt werden. Auch diese Schule verzeichnet im Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen regelmäßig hohe Überhänge.
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