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Elf Osterfeuer lodern in Dortmund

Ostersamstag und Ostersonntag (19. und 20. April) entzünden Vereine und Organisationen an vielen Orten in Dortmund wieder ein traditionelles Feuer. Beim Umweltamt der Stadt Dortmund sind elf Veranstaltungen angemeldet.

Nur Glaubensgemeinschaften, größere Organisationen und Vereine dürfen Osterfeuer anmelden - als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltung.

Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern beim Umweltamt ist in der vergangenen Woche abgelaufen. Nachmeldungen sind ausgeschlossen. Die Liste der angemeldeten Osterfeuer wird – wie immer – bei Feuerwehr und Polizei sowie bei den Naturschutzbeauftragten der Bezirke bekannt gemacht.

Was ist erlaubt, was verboten?

Für die Osterfeuer gelten einige wichtige Regeln. Abgebrannt werden dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, sogenannter Schlagabraum oder Schnittholz. Als Hilfsmittel zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers dürfen nur Stroh oder Reisig verwendet werden. Auf diese Weise werden Umwelt und Anwohner*innen so wenig wie möglich durch Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet.

Ganz verboten ist das Verbrennen von Abfall, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Auch lackiertes oder behandeltes Holz darf nicht angezündet werden.

Die meisten Osterfeuer brennen am Ostersamstag (19. April). Zwei Osterfeuer sind für Ostersonntag (20. April) terminiert.

Osterfeuer am Samstag, 19. April

Osterfeuer am Sonntag, 20. April

Schlagwörter

Kinder, Jugendliche & Familie Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Sicherheit & Ordnung Feuerwehr

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