Drei Personen im Büro, die an Schreibtischen arbeiten.

Infektionsschutz

Der Schutz vor Krankheitserregern – Viren, Bakterien, Pilze oder Parasiten – gehört zu den Aufgaben der Abteilung Infektionsschutz im Gesundheitsamt.

Infos zum Infektionsschutz

Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Gesundheitsamt

Infektion und Hygiene

Viele Erkrankungen werden durch ansteckende Krankheitserreger verursacht. Die Aufnahme von Krankheitserregern (Infektion) kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Krankheitserreger können z.B. über Kontakt- oder Schmierinfektionen aufgenommen werden. Als "Quelle" können hier Alltagsgegenstände wie Kontaktflächen (Türgriffe, Treppengeländer), Lebensmittel oder Händekontakt dienen. Weitere Übertragungswege sind die Luft (Tröpfcheninfektionen) oder die Aufnahme von Krankheitserreger über den Blutweg oder die Schleimhäute. Bestimmte Krankheitserreger können auch über Tiere übertragen werden.

Das Auftreten von Infektionskrankheiten hängt von zahlreichen Ursachen und Einflüssen ab, auf die der Mensch nur zu einem gewissen Maß Einfluss nehmen kann. So spielen neben der Art und Häufigkeit der Krankheitserreger auch die speziellen Bedingungen bei jedem Menschen eine Rolle, ob es zum Ausbruch einer Erkrankung kommen kann.

Folgende wichtige Maßnahmen stehen zur Verfügung:

  • Vorsorgemaßnahmen, damit eine Krankheit nicht entstehen kann (z.B. Impfung).
  • Schutzmaßnahmen für eine Einzelperson (persönliche Hygiene und persönliche Schutzmaßnahmen).
  • Schutzmaßnahmen, die die gesamte Bevölkerung schützen können.

Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) erstellt, das die Grundlage für das Handeln des Gesundheitsamtes bei der Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen ist. So müssen nach dem Infektionsschutzgesetz bestimmte Krank

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Mitteilungspflichten von übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund.

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Trinkwasser - mobile Versorgungsanlagen

Die Überwachung mobiler Trinkwasserversorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht obliegt den Gesundheitsämtern – Details zum Thema finden Sie hier.

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Wir informieren Sie zum Thema Trinkwasser & zur zeitweiligen Wasserversorgung. Hier erfahren Sie mehr zu Trinkwasserverordnung, Fristen & Unterlagen.

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