Service

Einbürgerung (38/4-2)

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schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Einbürgerungen und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

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  • Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen Amt für Migration

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € für jede Person. Die Gebühr ermäßigt sich für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51,00 €.
  • Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 €.
  • Ablehnung und Antragsrücknahme (nach Beginn der sachlichen Bearbeitung) sind ebenfalls gebührenpflichtig (in der Regel 75% der Verwaltungsgebühr).
  • Auf Antrag gewährt die Stadt Dortmund in begründeten Einzelfällen eine Gebührenermäßigung.

Links

Voraussetzungen

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:

  • Sie leben seit fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis (keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3-5 AufenthG).
  • Sie können den Lebensunterhalt auf Dauer für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. (In der Regel dürfen Sie kein Bürgergeld und keine Sozialhilfeleistungen beziehen).
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Weitere Services

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Anerkennung oder Registrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen im Ausland

Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.

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Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.

Online-Service

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.

Online-Service

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.

Online-Service

Ausbildung & Studium (38/2-2)

Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.

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Beratung von Flüchtlingen

Geflüchtete erhalten Beratung zur Stabilisierung Ihres Mietverhältnisses. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)

Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.

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Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.

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Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.

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Hilfen für Flüchtlinge nach dem AsylbLG und dem SGB XII

Sind Sie Geflüchtete*r oder Asylbewerber*in? Informieren Sie sich hier über finanzielle Unterstützung und Hilfen bei Krankheit oder Schwangerschaft.

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen nach §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG.

Online-Service

Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose

In besonderen Ausnahmefällen erhalten Ausländer einen Reiseausweis als Passersatz. Einen Anspruch auf Ausstellung gibt es nicht. Kontaktinfos – hier.

Übergangswohneinrichtungen für Flüchtlinge, Wohnungslose oder bei drohendem Wohnungsverlust

Suchen Sie nach einer Übergangswohneinrichtung aufgrund von Wohnungslosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust? Hier finden Sie alle Informationen.

Unterbringung von Geflüchteten

Geflüchtete und Asylbewerber*innen in Dortmund erhalten eine Unterkunft in einem Übergangswohnheim mit möblierten Räumen. Mehr Informationen – hier.