Service

Kraftfahrzeug abmelden

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

online

Sie können Fahrzeuge oder Anhänger aus Dortmund oder aus anderen Zulassungsbezirken außer Betrieb setzen. Die Außerbetriebsetzung kann von jeder Person vorgenommen werden. Eine Vollmacht ist hierfür nicht erforderlich.

Die Zollverwaltung und die Versicherung werden automatisch über die Außerbetriebsetzung benachrichtigt. Bei Dortmunder Fahrzeugen kann das Kennzeichen auf Wunsch der Halter*in für ein neues Fahrzeug oder für eine spätere Wiederzulassung reserviert werden.

Sie haben die Möglichkeit, ein Fahrzeug neben der herkömmlichen Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde, auch online von zu Hause außer Betrieb zusetzen bzw. abzumelden. Um diesen Service zu nutzen, müssen die in der Rubrik Voraussetzungen und Unterlagen genannten Bedingungen erfüllt sein.

Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf der Informationsseite des Bundes.

Bei Problemen oder Rückfragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: iKfz@stadtdo.de

Verwertungsnachweis:

Wird ein Fahrzeug verschrottet kann bei der Außerbetriebsetzung der Verwertungsnachweis von der Zulassungsstelle bestätigt werden. Der Verwertungsnachweis wird von dem Autoverwerter ausgestellt und ist bei der Außerbetriebsetzung mit den restlichen Unterlagen vorzulegen. Eine erneute Zulassung eines verwerteten Fahrzeugs ist nicht möglich.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle:

  • 16,50 €
  • ggf. 2,60 € für die Reservierung des Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges,
  • 12,80 € für die sofortige Nutzung des Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug und
  • 10,20 € als Wunschkennzeichengebühr

(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Online-Außerbetriebsetzung:

  • 2,70 €
  • ggf. 2,60 € für die Reservierung des Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges

(Bezahlart: PayPal)

Links

Unterlagen

Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild/er je nach Fahrzeugart
  • eventuell Verwertungsnachweis. Dieser wird bei einer Verschrottung durch einen anerkannten Demontagebetrieb ausgestellt. Hierzu ist auch zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) erforderlich. Die Fahrzeugdokumente werden bei einer Verwertung des Fahrzeuges eingezogen und vernichtet.

Online Außerbetriebsetzung über das Internetportal:

  • Eine Identifizierung im online Portal ist nicht erforderlich.
  • PC mit Internetzugang oder Smartphone
  • E-Payment – (elektronischer Zahlungsweg) – Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
(Achtung! Diese werden erst bei Zulassungen seit dem 05.01.2015 ausgegeben)
  • Stempelplakette(n) mit Sicherheitscode auf dem/den Kennzeichenschild/ern
(Achtung! Diese werden erst bei Zulassungen ab dem 05.01.2015 ausgegeben)
  • Ggf. DE-Mail-Konto, wenn die Benachrichtigung der Zulassungsstelle über die Wirksamkeit der online Außerbetriebsetzung per Mail erfolgen soll.
  • E-Mail-Adresse

Fristen

Sofort

Bei der Online-Außerbetriebsetzung:
Die Außerbetriebsetzung wird nach kurzer Zeit in das Zentrale Fahrzeugregister übertragen, wenn der Vorgang im Portal erfolgreich durchgeführt wurde. Die Versicherung und das Hauptzollamt wird ebenfalls automatisch über die Abmeldung benachrichtigt.

Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.

Zusätzlich bei der Online Außerbetriebsetzung:

  • Die Online-Außerbetriebsetzung kann nur für Dortmunder Fahrzeuge vorgenommen werden, die seit dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Von diesem Datum an, werden die Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I – vormals Fahrzeugschein) mit den speziell dafür erforderlichen Stempelplaketten mit Sicherheitscodes versehen.
  • Fahrzeuge die vor dem 01.01.2015 zugelassen worden sind, können nicht online außer Betrieb gesetzt werden. Wer diesen Service auch für bereits länger zugelassene Fahrzeuge nutzen möchte, muss gegen Gebühr die ZB I umtauschen und die Kennzeichenschilder mit den neuen Stempelplaketten versehen lassen.
  • Eine Identifizierung im Online-Portal ist nicht mehr erforderlich.

Verfahren im Internetportal: Bei den Stadtsiegeln der Kennzeichenschilder und auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist ein Sicherheitscode verborgen, der freizulegen ist. Hierzu ist bei den Stadtsiegeln die obere Folienschicht abzuziehen und im Anschluss kann der Sicherheitscodes (z.B. mit einem Geldstück) freigerubbelt werden. Um den Sicherheitscode der ZB I freizulegen, muss hier ebenfalls Folie auf der Vorderseite in dem vorgegebenen Feld der Sicherheitscode mit einem Geldstück freigelegt werden. Achtung: beide Vorgänge können nicht rückgängig gemacht werden und führen dazu, dass das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden darf! Die so freigelegten Sicherheitscodes sind im Internetportal in den entsprechenden Feldern im Portal einzugeben. Die Fahrzeug-Außerbetriebsetzung wird nach kurzer Zeit in das Zentrale Fahrzeugregister gespeichert und ist dann sofort gültig.

Rechtsgrundlagen

§ 16 und 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §§ 24 und 25 FZV bei der online Außerbetriebsetzung § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Informationsvideo

Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.

Informationsvideo: So funktioniert die i-Kfz

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
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    bis
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    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
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    bis
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    Geschlossen
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    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Niedersachsenweg 13 - 15
44143 Dortmund

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    Geschlossen

Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Rahmer Str. 15
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

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