Kraftfahrzeug abmelden
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Das Online-Zahlverfahren Giropay wird zum Ende des Jahres 2024 eingestellt.
Daher stellt die Stadt Dortmund auf das Online-Zahlverfahren Paypal um.
Wir arbeiten sehr sorgfältig an der Umstellung, damit zeitnah ein fehlerfreies Online-Zahlverfahren für Sie zur Verfügung steht.
Paypal soll nach aktueller Planung spätestens zum Jahreswechsel als Zahlungsmethode zur Verfügung stehen. Für diesen Übergangszeitraum bitten wir Sie um Verständnis.
Sollten Sie nicht über Giropay verfügen, bitte wir Sie einen Termin zu buchen und persönlich zu erscheinen. Eine andere Möglichkeit steht uns derzeit leider nicht zur Verfügung.
Sie können Fahrzeuge oder Anhänger aus Dortmund oder aus anderen Zulassungsbezirken außer Betrieb setzen. Die Außerbetriebsetzung kann von jeder Person vorgenommen werden. Eine Vollmacht ist hierfür nicht erforderlich.
Die Zollverwaltung und die Versicherung werden automatisch über die Außerbetriebsetzung benachrichtigt. Bei Dortmunder Fahrzeugen kann das Kennzeichen auf Wunsch der Halter*in für ein neues Fahrzeug oder für eine spätere Wiederzulassung reserviert werden.
Sie haben die Möglichkeit, ein Fahrzeug neben der herkömmlichen Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde, auch online von zu Hause außer Betrieb zusetzen bzw. abzumelden. Um diesen Service zu nutzen, müssen die in der Rubrik Voraussetzungen und Unterlagen genannten Bedingungen erfüllt sein.
Bei Problemen oder Rückfragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: iKfz@stadtdo.de
Verwertungsnachweis:
Wird ein Fahrzeug verschrottet kann bei der Außerbetriebsetzung der Verwertungsnachweis von der Zulassungsstelle bestätigt werden. Der Verwertungsnachweis wird von dem Autoverwerter ausgestellt und ist bei der Außerbetriebsetzung mit den restlichen Unterlagen vorzulegen. Eine erneute Zulassung eines verwerteten Fahrzeugs ist nicht möglich.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle: 16,50 € ggf. 2,60 € für die Reservierung des Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges, 12,80 € für die sofortige Nutzung des Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug und 10,20 € als Wunschkennzeichengebühr
Online-Außerbetriebsetzung: 2,70 € + ggf. 2,60 € für die Reservierung des Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges (Bezahlart: giropay)
Links
Unterlagen
Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild/er je nach Fahrzeugart
- eventuell Verwertungsnachweis. Dieser wird bei einer Verschrottung durch einen anerkannten Demontagebetrieb ausgestellt. Hierzu ist auch zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II
Online Außerbetriebsetzung über das Internetportal:
- Eine Identifizierung im online Portal ist nicht erforderlich.
- PC mit Internetzugang oder Smartphone
- E-Payment – (elektronischer Zahlungsweg) – Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Stempelplakette(n) mit Sicherheitscode auf dem/den Kennzeichenschild/ern
- Ggf. DE-Mail-Konto, wenn die Benachrichtigung der Zulassungsstelle über die Wirksamkeit der online Außerbetriebsetzung per Mail erfolgen soll.
- E-Mail-Adresse
Fristen
Sofort
Bei der Online-Außerbetriebsetzung:
Die Außerbetriebsetzung wird nach kurzer Zeit in das Zentrale Fahrzeugregister übertragen, wenn der Vorgang im Portal erfolgreich durchgeführt wurde. Die Versicherung und das Hauptzollamt wird ebenfalls automatisch über die Abmeldung benachrichtigt.
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
Zusätzlich bei der Online Außerbetriebsetzung:
- Die Online-Außerbetriebsetzung kann nur für Dortmunder Fahrzeuge vorgenommen werden, die seit dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Von diesem Datum an, werden die Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I – vormals Fahrzeugschein) mit den speziell dafür erforderlichen Stempelplaketten mit Sicherheitscodes versehen.
- Fahrzeuge die vor dem 01.01.2015 zugelassen worden sind, können nicht online außer Betrieb gesetzt werden. Wer diesen Service auch für bereits länger zugelassene Fahrzeuge nutzen möchte, muss gegen Gebühr die ZB I umtauschen und die Kennzeichenschilder mit den neuen Stempelplaketten versehen lassen.
- Eine Identifizierung im Online-Portal ist nicht mehr erforderlich.
Verfahren im Internetportal: Bei den Stadtsiegeln der Kennzeichenschilder und auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist ein Sicherheitscode verborgen, der freizulegen ist. Hierzu ist bei den Stadtsiegeln die obere Folienschicht abzuziehen und im Anschluss kann der Sicherheitscodes (z.B. mit einem Geldstück) freigerubbelt werden. Um den Sicherheitscode der ZB I freizulegen, muss hier ebenfalls Folie auf der Vorderseite in dem vorgegebenen Feld der Sicherheitscode mit einem Geldstück freigelegt werden. Achtung: beide Vorgänge können nicht rückgängig gemacht werden und führen dazu, dass das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden darf! Die so freigelegten Sicherheitscodes sind im Internetportal in den entsprechenden Feldern im Portal einzugeben. Die Fahrzeug-Außerbetriebsetzung wird nach kurzer Zeit in das Zentrale Fahrzeugregister gespeichert und ist dann sofort gültig.
Rechtsgrundlagen
§ 16 und 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §§ 24 und 25 FZV bei der online Außerbetriebsetzung § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Weitere Services
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.
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Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
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Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
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Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
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Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.
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Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
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Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer temporären Haltverbotszone für Umzüge erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
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Beantragen eines persönlichen QR-Codes, um kostenfrei auf den P&R-Anlagen der Stadt Dortmund parken zu können. Gültiges ÖPNV-Ticket ist erforderlich.
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Wichtige Informationen zu Ihrem Antragsstatus bzgl. Personalausweis, eID-Karte und Reisepass: Links, Online-Services & mehr Details finden Sie hier.
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Sie möchten einen Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt stellen? Den Antrag zum Downloaden & weitere Details zu Gebühren, Vorgaben – hier.
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