Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Hinweis Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Sexsteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt (Kontaktdaten siehe unten) wenden.
Die Stadt Dortmund erhebt eine Vergnügungssteuer für
- die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
- das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt (Prostitution)
Steuerschuldner*in ist in aller Regel der*die Veranstalter*in bzw. der*die Prostituierte.
Anmeldung
Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn bei der Stadt Dortmund - Fachbereich Stadtkasse und Steueramt - anzumelden. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anmeldung unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktag, nachzuholen. Bei Dauerveranstaltungen ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.
Steuererklärung
Die "Sexsteuer" wird je Kalendermonat erhoben und beträgt
- für jede angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 4 € je Veranstaltungstag
- bei Prostitution für jede*n Prostituierte*n 6 € pro Veranstaltungstag.
Beispiele:
Im Monat Juni 2021 wurde die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen auf einer Fläche von 152 m² an 15 Veranstaltungstagen eingeräumt. Die Sexsteuer für den Monat Juni 2021 beträgt damit 4,00 € x 16 (angefangene 10 m²) = 64,00 € x 15 (Veranstaltungstage) = 960,00 € Die Steueranmeldung muss bis spätestens 10.07.2021 abgegeben, der Betrag von 960,00 € umgehend entrichtet werden.
Im Monat Juni 2021 wurden sexuelle Handlungen an 20 Veranstaltungstagen durch eine*n Prostituierte*n angeboten. Die Sexsteuer für den Monat Juni 2021 beträgt damit 6,00 € x 20 (Veranstaltungstage) = 120,00 € EUR Die Steueranmeldung muss bis spätestens 10.07.2021 abgegeben, der Betrag von 120,00 € umgehend entrichtet werden .
Änderung oder Abmeldung
Änderungen des Geschäftsbetriebes, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken können (z. B. Änderung der Veranstaltungsfläche oder der Anzahl der Veranstaltungstage, endgültige Einstellung der Veranstaltungen) sind der Stadt Dortmund - Fachbereich Stadtkasse und Steueramt - unverzüglich anzuzeigen.
Online-Services und Formulare
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Steuererklärung (Sexsteuer Betriebe nach Fläche), 27 KB, PDF -
Steuererklärung (Sexsteuer Prostituierte), 27 KB, PDF -
Steuererklärung (Sexsteuer Betriebe nach Anzahl der Prostituierten), 25 KB, PDF -
Steuererklärung (Sexsteuer Betriebe nach Anzahl der Prostituierten), 18 KB, PDF -
Anmeldung der Veranstaltung für das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt (Betrieb), 18 KB, PDF -
Anmeldung der Veranstaltung für das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt (Einzelperson), 17 KB, PDF -
Anmeldung der Veranstaltung für die gezielte Einräumung der Gelgenheit zu sexuellen Vergnügen (Betrieb), 18 KB, PDF
Gebühren
Für die Bearbeitung selbst werden keine Gebühren erhoben. Steuer- und Gebührensätze sind der entsprechenden jeweils gültigen Satzung zu entnehmen.
Informationsblätter
Links
Rechtsgrundlagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010 in Fassung der Änderungssatzung vom 21.11.2012
Kontakt
Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Sexsteuer (Personenbezogene Abgaben)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Terminabsprachen nach Vereinbarung
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