Beförderungserlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
Das Sammeln, Transportieren, Handeln und Makeln mit Abfällen bedarf vor Aufnahme der Tätigkeit grundsätzlich der schriftlichen Anzeige bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.
Mit dem seit dem 01.06.2012 geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gelten diese Regelungen nun auch für ungefährliche Abfälle (§ 53 KrWG). Für den Umgang mit gefährlichen Abfällen sieht der Gesetzgeber zusätzlich ein Erlaubnisverfahren vor (§ 54 KrWG).
Downloads und Links zum Thema
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Kontakt
Kontakt
Erfahren Sie mehr über die Gewerbeordnung und Spielverordnung in Dortmund. Bleiben Sie informiert!
Bundesweite Ersatzbaustoffverordnung ab 01.08.2023: Neue Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe und Dokumentationspflichten.
Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund
Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Lotterien und Ausspielungen/Tombolen in der Stadt Dortmund
Erfahren Sie, was die Mehrwegangebotspflicht bedeutet und wer davon betroffen ist. Nachhaltige Verpackungslösungen für alle Branchen.
Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund
Erfahren Sie, wie der Umweltschutz im Raum Bochum, Dortmund und Hagen durch die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde verwaltet wird.
Informationen zum Thema Schwarzarbeit in der Stadt Dortmund
Gesamtinformationen zu allen Themen in der Prostitutionsausübung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zu Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Dortmund
Dosenpfand in Deutschland: 25 Cent für Einweggetränkeverpackungen. Wo und wie Sie Ihr Pfand zurückgeben können, erfahren Sie hier.
Erfahren Sie hier mehr zu Angeboten & Ausschreibungen des Vergabe- und Beschaffungszentrums, Hinweisen für Bietende und zum Submissionsablauf.
Gewerbeabfälle: Regelungen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Abfallerzeugernummer und Dokumentationspflichten erklärt.
Abfallwirtschaft und -handel: Anzeige- und Erlaubnispflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz. Erfahren Sie, was zu beachten ist.