Dosenpfand / Einwegpfand
Beim Kauf von Getränken in Einweggetränkeverpackungen ist ein Dosenpfand in Höhe von 25 Cent zu bezahlen. Diese Verpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo materialgleiche Verpackungen auch im Sortiment geführt werden. Das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen.
Auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, müssen gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden. Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Kontakt
Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund
Durch sog. Umlegungen bzw. Grundstückstauschverfahren werden Wohnbauflächen realisiert und stehen schneller dem Grundstücksmarkt zur Verfügung.
Gesamtinformationen zu allen Themen in der Prostitutionsausübung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Erfahren Sie hier mehr zu Angeboten & Ausschreibungen des Vergabe- und Beschaffungszentrums, Hinweisen für Bietende und zum Submissionsablauf.
Erfahren Sie mehr über die Gewerbeordnung und Spielverordnung in Dortmund. Bleiben Sie informiert!
Erfahren Sie, wie der Umweltschutz im Raum Bochum, Dortmund und Hagen durch die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde verwaltet wird.
Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Wasser in Dortmund
Informationen zu Kennzeichnungspflicht für Allergenen. Mehr dazu hier.
Informationen zu Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Dortmund
Abfallwirtschaft und -handel: Anzeige- und Erlaubnispflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz. Erfahren Sie, was zu beachten ist.
Informationen zum Thema Schwarzarbeit in der Stadt Dortmund
Bundesweite Ersatzbaustoffverordnung ab 01.08.2023: Neue Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe und Dokumentationspflichten.
Erfahren Sie, was die Mehrwegangebotspflicht bedeutet und wer davon betroffen ist. Nachhaltige Verpackungslösungen für alle Branchen.
Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund