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Gewerbe

Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten

Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung

Seit dem 1. August 2023 gilt bundesweit die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Gleichzeitig sind die bisherigen Verwertererlasse sowie die Dortmunder Einbauwerte aus dem Jahr 1998 außer Kraft getreten.

Künftig dürfen nur noch mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) in technische Bauwerke eingebaut werden, wenn diese die Anforderungen nach Paragraf 19 ErsatzbaustoffV erfüllen. Zusätzlich müssen die Einbaubeschränkungen nach Paragraf 20 ErsatzbaustoffV beachtet werden.

Zu den güteüberwachten mineralischen Ersatzbaustoffen gehören Recyclingbaustoffe, Schlacken und Sande aus industriellen Prozessen, Gleisschotter, Baggergut und Bodenmaterial.

Einbauvoraussetzungen

Mineralische Ersatzbaustoffe dürfen nur oberhalb der Grundwasserdeckschicht eingebaut werden. Geeignet sind Böden der Art Sand oder Lehm/Schluff.

Die erforderliche grundwasserfreie Sickerstrecke beträgt – je nach Material und Beschaffenheit der Deckschicht – zwischen 0,6 und 1,5 Metern.

Dokumentationspflicht

Eigentümer*innen müssen den Einbau und den Verbleib der Materialien vollständig dokumentieren. Diese Unterlagen müssen bis zu einem möglichen Ausbau aufbewahrt werden.

Wenn Eigentümer*innen ihr Grundstück verkaufen, muss die Dokumentation an die Käufer*in übergeben werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Genehmigung

Seit dem 1. August 2023 benötigen Bürger*innen eine wasser- oder abfallrechtliche Erlaubnis nur noch in Ausnahmefällen.

Recyclingmaterial im Bau richtig einsetzen

Die Verwertung und der Einbau von Recyclingmaterial bei Bauvorhaben sind an bestimmte Auflagen und Bedingungen gebunden. Gleichzeitig ist die Verwendung von güteüberwachtem RC-Material aus zertifizierten Betrieben als Ersatz für natürliche Baustoffe wie Sand, Kies oder Felsgestein aus Gründen der Ressourcenschonung ausdrücklich zu begrüßen.

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Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

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44135 Dortmund
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