Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Integration
  4. Ehrenamtlicher Sprachmittlungspool
Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates zur Fachbereichsstartseite

Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI)

Ehrenamtlicher Sprachmittlungspool

Die Sprache ist eine der wichtigsten Verständigungsbrücken zwischen Menschen und somit ein wichtiges Mittel zur Integration. Durch mangelhafte Verständigung in allen wichtigen Lebensbereichen verzögert sich diese. Typisch für die interkulturelle Arbeit ist die Auseinandersetzung mit Menschen, die häufig (noch) nicht in ausreichendem Maße die deutsche Sprache sprechen. Hier setzt der ehrenamtliche Sprachmittlungspool an. Niemand soll aufgrund fehlender sprachlicher Kompetenzen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Ehrenamtliche Sprachmittler*innen begleiten Gespräche bei Behörden, Schulen, KiTas und gemeinnützigen Organisationen.

Allgemein

Dokumente für Sprachmittler

Wie geht das?

  • Nehmen Sie, als Einrichtung, Kontakt zu uns auf, wenn es Verständigungsschwierigkeiten bei einem Gespräch gibt. Wir vermitteln Ihnen die Kontaktdaten von passenden Sprachmittler*innen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Anfragen bitte an die Emailadresse: sprachmittlungspool@stadtdo.de
  • Schulen, KiTas, Behörden sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sind antragsberechtigt.
  • Einzelpersonen sind nicht berechtigt, den Einsatz von Sprachmittler*innen zu beantragen.

Was gibt es zu beachten?

  • Sprachmittler*innen nehmen als unabhängige dritte Person an Gesprächen teil und ersetzen nicht die Tätigkeit von vereidigten Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen. Bei Beratungen mit erheblichen Rechtsfolgen ist eine Inanspruchnahme ausgeschlossen.
  • Der Ehrenamtliche Sprachmittlungspool ist eine freiwillige Serviceleistung des MIA-DO-KI. Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch.
  • Rechtsansprüche bei Fehlern o.ä. können nicht geltend gemacht werden.
  • Sprachmittler*innen verpflichten sich zu Neutralität, Unparteilichkeit sowie Transparenz und unterliegen dem Datenschutz.

Was kostet die Nutzung?

Die Ehrenamtlichen Sprachmittler*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € für die erste angefangene Stunde und 10 € für jede weitere Stunde im Rahmen der Begleitung. Die Aufwandsentschädigung wird aus den Fördergeldern des Landes NRW bezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Hinweis:

Die Möglichkeiten des Sprachmittlerpools bieten eine Ergänzung zu vorhandenen kommunalen Übersetzungsnetzwerken und sollen diese nicht ersetzen!

Logo des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI)

Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Südwall 21 - 23
44137 Dortmund
Personen
Herr Philipp Bachmann

Dolmetscherpool, Refugee Volunteer Map, Controlling

Kontakt

Mehr zum Thema

Leseförderung

Informationen zum Thema Leseförderung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Dortmund.

Kampagne: Wir alle sind Dortmund

Informationen über die Kampagne: Wir alle sind Dortmund

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Ehrenamtlicher Sprachmittlungspool

Informationen über den ehrenamtlichen Sprachmittlungspool

KUNST.DIVERS

Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.

Migrationsberatung & Jugendmigrationsdienste

Informationen zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten in Dortmund

Integrationspreis 2023

Übersicht zum Integrationspreis 2023 in der Stadt Dortmund ausgezeichnet vom Kommunales Integrationszentrum Dortmund und dem Integrationsrat

Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)

Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Städtekooperation "Integration.Interkommunal"

Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Chancen-Aufenthaltsrecht

Informationen über das am 31.12.2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG